Full text: Finanzwissenschaft

7 1. Buch. KEinleitende Lehren. 
meinbedürfnisse und der öffentlichen Bedürfnisse 
bildet den Gegenstand der Staatswirtschaft. 
Manche Finanztheoretiker haben es versucht, die staatlichen 
Bedürfnisse aus dem Gegensatz von Individualismus und Kommu- 
nismus zu erklären; doch ist dies eine falsche Auffassung, schon 
aus dem Grunde, da ja vom Standpunkte des Zweckes der Kollek- 
tivismus nichts anderes ist als der Individualismus; er ist nur eine 
andere Organisationsform, aber sein Zweck ist derselbe wie der des 
Individualismus, nämlich Beförderung des Wohles der Individuen. 
Eher könnte vom Gegensatz des Individualismus und Nationalismus 
die Rede sein, welch letzterer im Staatshaushalt in Erscheinung 
tritt. Die erstere Unterscheidung führt zu den über den Gegensatz 
von Individualismus und Kollektivismus gepflogenen endlosen Pole- 
miken, die bisher keine endgültige Entscheidung gefunden haben. 
Demgegenüber finden wir wieder Theoretiker, die den Unterschied 
von individuellen und kollektiven Bedürfnissen überhaupt nicht an- 
erkennen, da im Endresultat jedes Bedürfnis Bedürfnis des mensch- 
lichen Individuums ist. Hiernach liegt der Unterschied nur in der 
Art der Befriedigung, insofern als die Befriedigung der Bedürf- 
nisse (aber nicht deren innere Natur) nach deren äußeren Voraus- 
setzungen zu einer zwiefachen Herstellung der Güter führt, nämlich 
der individuellen und staatlichen Produktion. Die Fehlerhaftigkeit 
der Auffassung zeigt schon der Umstand, daß wir hier keine feste 
Basis zum Verständnisse der Steuer und deren Maß finden. 
Der Staat, der an sich kein Physikum besitzt, hat auch keine 
körperlichen Bedürfnisse, sondern nur geistige und sittliche, aber 
auch die Befriedigung dieser Bedürfnisse erfordert, ebenso wie im 
Kinzelhaushalte, die Beschaffung physischer Güter. Da die geistigen 
und sittlichen Bedürfnisse unbegrenzt sind, so ergibt sich hieraus 
die potentielle Unbegrenztheit des Anwachsens der staatlichen Be- 
dürfnisse. Der Zustand ist undenkbar, in welchem das staatliche 
Leben das Maß der Bedürfnisbefriedigung erschöpft hätte. Und 
hieraus gewinnt der Staat den ständigen Antrieb zur Verwirklichung 
der Staatstätigkeit. Das Auftreten neuer Bedürfnisse übt einen weit- 
tragenden Einfluß auf das staatliche Leben und die Staatswirtschaft 
insbesondere; die stehenden Heere, die bezahlte Bureaukratie usw. 
treten als neue Bedürfnisse auf und wirken umgestaltend auf die 
Organisation des Staates im allgemeinen und die der Staatswirt- 
schaft im besonderen. Das Anwachsen der Bedürfnisse verursachte 
das Anwachsen der Staatslasten, welches hinwieder die Ausdehnung 
der politischen Rechte zur Folge hatte, also die politische Ver- 
fassung des Staates umgestaltete.
	        
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