7 1. Buch. KEinleitende Lehren.
meinbedürfnisse und der öffentlichen Bedürfnisse
bildet den Gegenstand der Staatswirtschaft.
Manche Finanztheoretiker haben es versucht, die staatlichen
Bedürfnisse aus dem Gegensatz von Individualismus und Kommu-
nismus zu erklären; doch ist dies eine falsche Auffassung, schon
aus dem Grunde, da ja vom Standpunkte des Zweckes der Kollek-
tivismus nichts anderes ist als der Individualismus; er ist nur eine
andere Organisationsform, aber sein Zweck ist derselbe wie der des
Individualismus, nämlich Beförderung des Wohles der Individuen.
Eher könnte vom Gegensatz des Individualismus und Nationalismus
die Rede sein, welch letzterer im Staatshaushalt in Erscheinung
tritt. Die erstere Unterscheidung führt zu den über den Gegensatz
von Individualismus und Kollektivismus gepflogenen endlosen Pole-
miken, die bisher keine endgültige Entscheidung gefunden haben.
Demgegenüber finden wir wieder Theoretiker, die den Unterschied
von individuellen und kollektiven Bedürfnissen überhaupt nicht an-
erkennen, da im Endresultat jedes Bedürfnis Bedürfnis des mensch-
lichen Individuums ist. Hiernach liegt der Unterschied nur in der
Art der Befriedigung, insofern als die Befriedigung der Bedürf-
nisse (aber nicht deren innere Natur) nach deren äußeren Voraus-
setzungen zu einer zwiefachen Herstellung der Güter führt, nämlich
der individuellen und staatlichen Produktion. Die Fehlerhaftigkeit
der Auffassung zeigt schon der Umstand, daß wir hier keine feste
Basis zum Verständnisse der Steuer und deren Maß finden.
Der Staat, der an sich kein Physikum besitzt, hat auch keine
körperlichen Bedürfnisse, sondern nur geistige und sittliche, aber
auch die Befriedigung dieser Bedürfnisse erfordert, ebenso wie im
Kinzelhaushalte, die Beschaffung physischer Güter. Da die geistigen
und sittlichen Bedürfnisse unbegrenzt sind, so ergibt sich hieraus
die potentielle Unbegrenztheit des Anwachsens der staatlichen Be-
dürfnisse. Der Zustand ist undenkbar, in welchem das staatliche
Leben das Maß der Bedürfnisbefriedigung erschöpft hätte. Und
hieraus gewinnt der Staat den ständigen Antrieb zur Verwirklichung
der Staatstätigkeit. Das Auftreten neuer Bedürfnisse übt einen weit-
tragenden Einfluß auf das staatliche Leben und die Staatswirtschaft
insbesondere; die stehenden Heere, die bezahlte Bureaukratie usw.
treten als neue Bedürfnisse auf und wirken umgestaltend auf die
Organisation des Staates im allgemeinen und die der Staatswirt-
schaft im besonderen. Das Anwachsen der Bedürfnisse verursachte
das Anwachsen der Staatslasten, welches hinwieder die Ausdehnung
der politischen Rechte zur Folge hatte, also die politische Ver-
fassung des Staates umgestaltete.