Full text : Regelung des Arbeitsschutzes insbesondere der Arbeitszeit nach den zur Zeit gültigen Gesetzen und Verordnungen (nebst Ausführungsanweisungen) und dem Entwurf des Arbeitsschutzgesetzes (in der vom Reichsrat beschlossenen Fassung)

209

Teil E

Washingtoner Übereinkommen
über die Arbeitszeit

J. Entwurf eines Übereinkommens, betreffend Festsetzung der Arbeits—
zeit in gewerblichen Betrieben auf acht Stunden täglich und
achtundvierzig Stunden wöchentlich.

II.

Ergebnisse der Londoner Konferenz der Arbeitsminister von
Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien
oom 15. bis 19. Marz 1926.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.