7. Der Giroverkehr der Reichsbank.
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Check lautet auf den Namen und kann nicht auf Dritte übertragen werden. Der
weiße Check dagegen wird auf den Namen mit dem Zusatze „oder Überbringer" gestellt.
Für die Zahlungsleistung im Fernverkehr kommt praktisch fast nur der rote Check, also
die Übertragung von Konto zu Konto, in Betracht, da die Barzahlung aus einem
Guthaben auf Grund eines Weißen Checks an einem andern Platze nur gegen Ent
richtung einer Gebühr und erst dann erfolgen kann, wenn das Vorhandensein des
Guthabens bei der das Konto führenden Zweiganstalt festgestellt ist.
Die Girocinrichtung der Reichsbank ist allen Klassen der Bevölkerung zugänglich,
ebenso wie Anstalten und Behörden. Die Bank eröffnet jedem ein Konto, welcher
das für den Giroverkehr nötige Vertrauen genießt. Sie erwartet, daß der Inhaber
ein der Mühewaltung entsprechendes Guthaben hält. Ein bestimmter Maßstab hierfür
ist zwar nickt gegeben, die Löhe der Guthaben läßt sich vielmehr erst bestimmen nach
Art und Amfang, in welchem der Konteninhaber die Dienste der Bank in Anspruch
nimmt. Indessen wird die Eröffnung von Girokonten für Kaufleute von einer
vorherigen Verständigung über die Löhe des der Bank in der Regel zu belassenden
Mindestguthabens abhängig gemacht, welches an kleineren Orten nicht unter 1000 Mark
herabssnken, an größeren Landelsplätzcn aber mehrere tausend Mark betragen soll.
Steigen die Amsätze auf dem Konto über das entsprechende und erwartete Maß hinaus
und findet die Bank sich auch anderweitig nicht ausreichend entschädigt, so kann sie den
Konteninhaber anhalten, sein Guthaben entsprechend zu verstärken. Die Bank kann
ein Konto jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen, wozu hauptsächlich eine
mißbräuchliche Benutzung desselben führen kann.
Am 10. April 1876 konnte der Giroverkehr auf der neuen Grundlage in Berlin
und bei sämtlichen selbständigen Bankanstalten eröffnet werden. Der neue Geschäfts
zweig begann sogleich mit einem ausgedehnten Kreise von Interessenten. Die Mittel,
welche der Bank aus seiner Pflege zuflössen, erhöhten sich in rascher Folge. Die
Giroguthaben hatten, soweit sie sich aus Privatguthaben zusammensetzten, am
1. Januar 1876, nach Übernahme der großen Bestände der Lamburger Girobank, den
Betrag von 16 Millionen Mark um weniges überstiegen, betrugen aber schon am
31. Mai, kaum zwei Monate nach der allgemeinen Einführung des Verkehrs, über
94,5 Millionen Mark. Die neuen Einrichtungen haben sich auch in der Folge im
großen und ganzen als zweckmäßig erwiesen und erfuhren nur einmal bei der Ein
richtung der Abrechnungsstellen eine erheblichere Änderung.
Durch die planmäßig durchgeführte Organisation des Giroverkehrs ist es der
Reichsbank gelungen, diesen Geschäftszweig zu großer Entfaltung zu bringen. Die
Amsätze im Giroverkehr, welche im Jahre 1875 bei der Preußischen Bank nur
834 Millionen Mark, bei der Lamburger Bank 2658 Millionen Mark betragen
hatten, haben sich im ersten Jahre des Bestehens der Reichsbank auf 16,7 Milliarden
Mark und bis zum Jahre 1900 auf 164 Milliarden Mark gehoben. Die Zahl der
Konten, welche die Reichsbank von den genannten Instituten übernommen hatte, betrug
insgesamt nicht viel mehr als 700. Sie steigerte sich noch im Jahre 1876 auf 3245
und bis zum Ende des Jahres 1900 auf 15847.*)
Die aufsteigende Entwickelung vollzog sich indessen nicht ununterbrochen. Nachdem
die Zahl der Teilnehmer schon seit Ende der siebziger Jahre nahezu stabil geblieben
war, trat im Jahre 1882 sowohl in den Amsätzen wie in den Guthaben ein Rückgang
ein, der um so bemerkenswerter ist, als gerade in diesem Jahre die Geschäftstätigkeit
*) Im Jahre (903 wurden im Giro- und Anweisungsverkehr XBO 3 ^ Milliarden Mark
umgesetzt; die Zahl der Kontoinhaber betrug Ende desselben Jahres 20027. verwaltungs
bericht der Reichs bank für das Jahr $03. vorgelegt in der Generalversammlung am
7. März ;90n. Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 5. 20 und 5. 6. — G. ITT.