Contents: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Fürsten und Territorien im späteren Mittelalter. 305 
Centralgewalt ging aus der geldwirtschaftlichen Möglichkeit 
hervor, eine Bureaukratie des Civils wie des Militärs zu ent— 
wickeln; und die neue Bewegung unseres Jahrhunderts schöpft 
ihre Kraft aus dem wachsenden Subjektivismus des einzelnen 
Volksgenossen, wie ihn die spezielle wirtschaftliche Wertung 
jeder Person in einem Zeitalter beginnender Kreditwirtschaft 
ausprägt. 
Aber die einzelnen Zeiträume waren nicht durch Interregna 
gleichsam, durch Zeiten absoluten Abbrechens der Entwicklung 
geschieden. Den Trümmern vergangener Organisationen ent— 
wuchs neues Leben; die sozialen Mächte einer abgeschlossenen 
Periode wirkten während der Folgezeit in ungeahnten Bildungen 
fort; nichts vom Alten ging der neuen Welt völlig verloren, 
es erhielt nur einen andern, seiner nunmehr vorhandenen Be— 
deutung entsprechenden Platz: auch in der Geschichte gilt das 
Gesetz von der Erhaltung der Kraft. 
So traten auch in die Staatsbildung des 14. bis 
18. Jahrhunderts die Mächte hinüber, die in dem Staate 
des 6. bis 13. Jahrhunderts aufbauend und zerstörend gewirkt 
hatten. 
Der Staat dieser Jahrhunderte beruhte auf der centralen 
Beherrschung weit gedehnter Landstrecken rein naturalwirt— 
schaftlicher Kultur. Für eine solche Beherrschung fehlten dem 
Zeitalter selbst fast alle Voraussetzungen: es kannte von sich 
aus keine entwickelteren Verkehrsmittel, von der Benutzung 
der Straßen an über den Nachrichtenverkehr hin bis zur Cirku— 
lation des Geldes; es kannte darum auch keine straff beauf⸗ 
sichtigte und dem Sinne der Centralstelle entsprechend arbeitende 
Lokalverwaltung. Die Grafen des alten Reichs waren Statt— 
halter, nicht einfache Vollzugsbeamte, und sie waren mit den 
Einkünften reichen Königsgutes besoldet, dessen Beaufsichtigung 
oder gar Bewirtschaftung in ihrer Hand lag. Es sind alle 
typischen Voraussetzungen des Lehnsstaates!; darum mußte 
1S. dazu Band IIs S. 111 f. (It. 2. S. 108 ff.). 
Lam precht, Deutiche Geschichte. IV. 
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