Full text: Regelung des Arbeitsschutzes insbesondere der Arbeitszeit nach den zur Zeit gültigen Gesetzen und Verordnungen (nebst Ausführungsanweisungen) und dem Entwurf des Arbeitsschutzgesetzes (in der vom Reichsrat beschlossenen Fassung)

72 BI. Arbeitsschutzbestimmungen der GO. (Titel VII) 
In Anlagen, deren Betrieb es mit sich bringt, daß 
die — g umkleiden und nach der Arbeit sich 
reinigen, müssen ausreichende, nach Geschlechtern ge— 
trennte Anlleide- und Waschräume vorhanden sein. 
Die Bedürfnisanstalten müssen so eingerichtet sein, 
daß sie für die Za der Arbeiter ausreichen, daß den An— 
forderungen der Gesundheitspflege entprogen wird und 
daß ihre Benutzung ohne Verleßung von Sitte und An— 
stand erfolgen kann. 
Anmerkung: 
8.120 b GO. soll ersetzt werden durch 84 Abs. 2 des Ar— 
beitsschutzgesetzes (vergl. Teil D). 
81200 
Gewerbeunternehmer, welche Arbeiter unter achtzehn 
Jahren —— sind verpflichtet, bei der Einrichtung 
der Betriebsstätle und bei der Regelung des Betriebes 
diejenigen besonderen Rücksichten auf Gesundheit und Sitt⸗— 
* zu nehmen, welche durch das Alter dieser Arbeiter 
geboten sind. 
Anmerkung: 
8120b G0O. soll ersetzt werden durch 8 4 Absätze 1, 2 des 
Arbeitsschutzgesetzes (vergl. Teil Dy. 
8 120d 
Die zuständigen Polizeibehörden sind befugt, im Wege 
der Verfügung für einzelne Aulagen die Ausführung der— 
jenigen Maßnahmen anzuordnen, welche zur Durch—⸗ 
führung der in 88 120a bis 1200 enthaltenen Grund⸗ 
—— und nach der Beschaffenheit der Anlage 
ausführbar erscheinen. Sie können anordnen, daß den 
Arbeitern zur Einnahme von Mahlzeiten außerhalb der 
Arbeitsräume angemessene, in der kalten Jahreszeit ge⸗ 
heizte Raume unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. 
Soweit die angeordneten Maßregeln nicht die Be⸗— 
seitigung einer dringenden, das Leben oder die Gesund⸗ 
lt bedrohenden Gesahr bezwecken, muß für die Aus— 
ührung eine angemessene Frist gelassen werden. 
Den bei Erlaß dieses Gesetzes bereits bestehenden 
Anlagen gegenüber können, solange nicht eine Erweiterung 
oder ein Umbau eintritt, nur Anforderungen gefstellt
	        
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