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schwerlich mehr angeben, da der Schleichhandel, der hier in
vollster Blüte stand, jede Statistik hinfällig machte (Isert, S. 286).
Eigentlich war die Wiederausfuhr eingeführter Neger über
haupt verboten (Southey III, S. 50 ff.) ; doch kümmerten sich
während der Kriegswirren die Händler wenig um die be
stehenden Vorschriften. Brougham schätzt die Zahl der Im
porte auf 6—8000 Stück (S. 532 ff.). Dais sie nicht gering
gewesen sein kann, geht aus dem hartnäckigen Widerstande
hervor, den bis 1803 das britische Parlament dem Verbot der
Lieferungen an das Ausland entgegensetzte. —
Dadurch, dais es vom 1. Januar 1803 ab verboten war,
auf den dänischen Inseln Sklaven zu landen, wurde dem aus
ländischen britischen Sklavenhandel ein vernichtender Schlag
versetzt. Die beste, fast einzige Absatzmöglichkeit an das
Ausland wurde dadurch zerstört. Vielleicht hätte England
diesen Schlag nicht so ruhig hingenommen, wenn es sich nicht
selbst kurz vorher, 1802, durch die mehrere Monate dauernde
Besitzergreifung Dänisch-Westindiens diese Absatzgelegenheit
beeinträchtigt hätte. —
Vierter Teil.
Gesetzgeberische Mafsregeln in England.
Die geschilderten Verhältnisse werden es begreiflich ge
macht kaben, dafs in England der Glaube an den Nutzen des
ausländischen Sklavenhandels erschüttert und die Abolitions
bewegung, unterstützt durch die Stimmen der 1801 ins Unter
haus eingezogenen Iren, endlich Früchte tragen konnte. Seit
1802 trat der Erfolg in einer Reihe gesetzgeberischer Mafs-
nahmen zum Ausdruck. Schon aus früherer Zeit, aus dem
Jahre 1798, liegt eine Malsregel der englischen Regierung vor,
welche zeigt, wie ungern sie die Sklavenlieferungen an Fremde
duldete (erwähnt von Wilberforce, 2. Mai 1806 im H. o. C.):
Die spanische Regierung litt damals den Import britischer
Manufakturwaren in ihre amerikanischen Kolonien nur in dem
Fall, dafs gleichzeitig eine entsprechende Anzahl Neger mit
eingeführt wurde. Um letzteres zu verhüten, wies die Regie
rung in London im März 1798 ihre in Westindien kreuzenden
Kriegsschiffe ausdrücklich an, keine Sklavenimporte nach
Spanisch Amerika zu dulden! — Im Jahre 1802, noch vor
dem Frieden von Amiens, versprach Pitt, nachdem er von
Mr. Canning interpelliert worden war, den Negerimport in das
eroberte, im Friedensschlufs vielleicht wieder abzutretende
Trinidad zu beschränken. Am 15. August 1804 erging dann
die Königliche Kabinettsordre, welche schlechthin den Neger
handel in die während des Krieges eroberten Gebiete unter
sagte. Diese Mafsregel hatte natürlich ebenso wie die des
Jahres 1802 ihren Ursprung wesentlich in dem Konkurrenz
neid der älteren britischen Sklaveninseln. Man fürchtete, dafs