Einführung
XI
und Wohlfahrtsämter) und zum großen Teil auch die Jugenddienste. Sie
sind zwar in erster Linie als Zentralstellen der gesamten Arbeit der evangelischen
Wohlfahrtspflege in ihrem Bereich gedacht; aber sie sind zum großen Teil selber
Träger von Fürsorge-Einrichtungen und treiben auch praktische Fürsorge, Sie
sind vor allem in sehr vielen Fällen Beratungsstellen, besonders da, wo Fach-Be-
ratungsstellen fehlen, und kommen also für die Zwecke der vorliegenden Statistik
sowohl als Fürsorgestellen wie als zusammenfassende Arbeitszentralen in Betracht.
Als Stellen der Fürsorgearbeit kommen schließlich auch die Landes- und
Provinzial-Vereine für Innere Mission mit ihren LandesS-
und Provinzial-Wohlfahrtsdiensten und die sonstigen provinziel-
len Zusammenschlüsse innerhalb der evangelischen Arbeit in Frage. Sie sind viel-
fach Träger von Fürsorge-Einrichtungen, üben auch oftmals selbst praktische Ein-
zelfürsorge aus. Das gleiche gilt auch vom Centralausschuß für Innere Mission.
Diese Stellen sind mit ihren genauen Anschriften aufgeführt. Ferner sind die da-
selbst und die in den einzelnen Wohlfahrtsdiensten tätigen „persönlichen Kräfte“
vermerkt, soweit sie gemeldet wurden.
Die Träger der Fürsorge-Einrichtungen und die genauen Adressen — abge-
sehen von den Ortsbezeichnungen — haben wir nicht angegeben, weil diese zu
häufig wechseln. Kindergärten, Kinderhorte und Gemeindeschwestern-Stationen
werden häufig verlegt, neu gegründet, bisher bestehende gehen hier und da ein, So
daß das Adressenmaterial sehr schnell veralten würde. Auch in den Trägern tritt
nicht selten ein Wechsel ein zwischen Vereinen und Kirchengemeinden. Zum Teil
ist auch eine gemischte Trägerschaft vorhanden; es dürfte genügen zu bemerken,
daß die Träger entweder Kirchengemeinden oder kirchliche Vereine sind. Auch
Germreinde-Verbände, Kirchliche Kreissynoden kommen. hier und da als Träger in
Frage. Im allgemeinen ist im statistischen Interesse die Angabe einer über die
Ortsbezeichnung hinausgehenden Adresse nicht erforderlich. Es werden sehr
wenige Leute mit dieser Adresse etwas anfangen können. Wer eine genaue An-
schrift zu haben wünscht, möge sich an den zuständigen Kreis-Wohlfahrtsdienst
wenden.
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bh
Die Jugendarbeit ist, soweit sie in Jugendvereinen zum Ausdruck kommt,
stets getrennt von der Fürsorgearbeit angegeben. In das Buch aufgenommen wurden
sämtliche dem Reichsausschuß Deutscher Evangelischer Jugendverbände angeschlos-
sene Vereine. Von den Ortsvereinen gesondert aufgeführt sind die Reichs-, Landes-,
Provinzial- und Kreisstellen der Jugendarbeit. — Der besseren Uebersicht wegen
wurden sämtliche dem Reichsverband Evangelischer Jungmännerbünde angeschlos-
senen Vereine als „Evangel. Jungmännervereine“ bezeichnet. Die übrigen Vereine
haben zum Teil verkürzte Bezeichnungen erhalten. — Unter dem Begriff „Ev.
Jungmädchenvereine“ sind alle Ortsvereine der weiblichen Jugend zu verstehen,
weiche dem „Evangelischen Verband für die weibliche Jugend Deutschlands“ ange-
schlossen sind. Die „Weggenossenkreise“ und „Jungscharen“ sind besonders an-
zegeben. Vereine, welche keiner Jugendorganisation angehören, wurden mit dem