Full text : Statistik der Evangelischen Liebestätigkeit (Halboffene und Offene Fürsorge) und Jugendarbeit

eh

h-Groß-Berlin.



Fa, Reichsstellen der Evangelischen Fürsorgearbeit.

I. Central-Ausschuß für die Innere Mission der Deutschen Evangelischen
Kirche.) Gesch.-St.: Berlin-Dahlem, Zietenstr. 24.
2. Vereinigung Evangelischer Frauenverbände. Gesch.-St.: Berlin-Dahlem,
Zietenstr. 24.
3. Verband der Kirchlich-Sozialen Frauengruppen. Gesch.-St.: Berlin-Spandau,
 Ev. Johannesstift, Stöckerhaus.
4. Evangelischer Reichserziehungsverband. Gesch.-St.: Berlin-Dahlem,
Zietenstr. 24.
5. Evangelischer Reichsverband für Kinderpflege (E. V.). Gesch.-St.: Berlin
SW., Lindenstr. 14. ;
6. Evangelische Ausgleichs- und Beratungsstelle für Adoptionswesen
(Adoptionszentrale der Inneren Mission). Gesch.-St.: Berlin NW. 6,
Charitestr. 2 (Kinderrettungsverein).
7. Bund der „Hephata“-Schwerhörigen-Vereine und Gemeinden E. V
Gesch.-St.: Berlin W. 15, Fasanenstr. 49,
8. Verband der Stadtmissionen. Gesch.-St.: Berlin SW., Johannestisch 3-5
9. Evangelischer Reichsarbeitsnachweisverband. Gesch.-St.: Berlin-Dahlem,
 Zietenstr. 24.
10. Evangelischer Verband der Binnenschiffermission Deutschlands, Gesch.-St.:
 Charlottenburg 9, Bredtschneiderstr. 15,
11. Komitee für Deutsche Evangelische Seemannsmission. Gesch.-St.: Berlin-Dahlem,
 Zietenstr. 24.
12. Verband für Evangelische Auswandererfürsorge. Gesch.-St.: Berlin N.
24, Oranienburger Str. 13/14.
13. Verband Evangelische Deutsche Bahnhofsmission (E. Vi). Zentrale:
Berlin-Dahlem, Kaiserswerther Str. 15 b.
14. Evangelische Reichsarbeitsgemeinschaft zur Bekämpfung der Alkoholnot,
Gesch.-St.: Berlin-Dahlem, Zietenstr. 24.

Reich 1) Die oben angeführten Reichsstellen der ev. Fürsorgearbeit, desgleichen die auf S, 6 folgenden
a chsstellen der Jugendarbeit sind in das vorliegende Handbuch mit aufgenommen worden, da die
Enzelnen Unterverbände und Vereine in den großen Zusammenschlüssen ihre Spitzenvertretung finden.
DDr Uebersicht über die dem Centralausschuß für IM. angeschlossenen Fachverbände, von denen die
Wen verzeichneten Fürsorge- und Jugendverbände nur einen Teil bilden, soll! damit nicht gegeben
yarden; sie bleibt dem ersten Bande des Handbuches der I. M, vorbehalten, der noch im Laufe dieses
äahres erscheinen wird.
            
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