Full text: Die Angestellten in der Wirtschaft

die Haushaltungslisten auch ein wichtiges psycho- 
logisches Moment nicht außer acht gelassen werden, 
das auch an anderer Stelle sich störend für die Auswertung 
der Berufszählung bemerkbar macht. Ebenso wie Arbeiter 
sich häufig aus einem verkannten sozialen Geltungstrieb als 
Angestellte bezeichnet haben, so haben sich Angestellte in 
den Haushaltungslisten als Beamte oder Selbständige ein- 
getragen. 
In allen Fällen, in denen die Berufsbezeichnung klar die 
Funktion ‚des Betreffenden erkennen ließ, wie z. B. beim 
Chauffeur, war die Entscheidung einfach. Auch die Chauffeure, 
die sich auf Grund ihres Arbeitsvertrages als Angestellte be- 
zeichnen zu können glaubten, sind als Arbeiter gezählt 
worden. Schwieriger und letzten Endes unmöglich waren die 
Fälle zu entscheiden, in denen der Beruf in verschiedenen 
sozialen Positionen ausgeübt wird. Die meisten Kellner 
rechnen z. B. nach der Angestelltenversicherung und nach der 
Gewerkschaftspraxis zu den Arbeitern, nur eine kleine Gruppe 
von Oberkellnern zählt zu den Angestellten. In der Berufs- 
zählung haben sich nun 26000 Kellner als Angestellte be- 
zeichnet, obwohl nach sachverständiger Schätzung kaum 
mehr als ein Drittel tatsächlich als Angestellte anzusehen 
sind. Diese Schwierigkeiten müssen in Kauf genommen 
werden und bilden eine unausrottbare Fehlerquelle, die 
aber nicht zu sehr ins Gewicht fällt, weil sich die Fehler 
gegenseitig ausgleichen. Es ist kaum anzunehmen, daß sich 
mehr Angestellte unkontrollierbar als Beamte und Selb- 
ständige bezeichnet haben, als Arbeiter unentdeckt als An- 
gestellte sich in die Berufszählung eingeschlichen haben. 
Größere Schwierigkeiten ergeben sichbei der Trennung 
der Angestellten und Beamten, die in der Berufs- 
zählung in einer Zahl zusammengefaßt wurden. Die amtliche 
Auffassung hielt eine Aussonderung der Angestellten deshalb 
für unmöglich, weil der Begriff „Beamter“ zu wenig fest um- 
rissen erschien, und die Bezeichnung „Beamter“ häufig von 
Angestellten als Berufsbezeichnung verwandt wird. Zu solchen 
Verwechslungen gab nicht nur der Sprachgebrauch des täg- 
lichen Lebens, der vom Gewerkschaftsbeamten, Bank- 
beamten, Sozialbeamten redet, wo es sich zweifellos um An- 
gestellte handelt, sondern die Gesetzessprache Anlaß, die 
z. B. in der Gewerbeordnung die Techniker als Betriebsbeamte 
bezeichnet, Hinzu kommt, daß die Entwicklungstendenzen 
der modernen Staatsverwaltung und die Auffassung von Be- 
amten dazu in der Gegenwart beigetragen haben, die Grenze 
zwischen Beamten undAngestellten zu verwischen. DerBeamte 
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