Full text: Die Angestellten in der Wirtschaft

nische Angestellte und Fachpersonal“ nachgewiesen hat, aus- 
zuscheiden, daraus erklärt sich auch die große Zahl weiblicher 
Techniker in der Textilindustrie. Die Stei ger sind von der 
Berufszählung in die Gruppe „Werkmeister und Aufsichts- 
personal” eingereiht worden, hier wurden sie den technischen 
Angestellten zugezählt. 
Die Werkmeister nach Wirtschafts zweigen. 
Wie sich die 220000 Werkmeister auf die einzelnen 
Wirtschaftszweige verteilen, geht aus der nachstehenden 
Uebersicht hervor: 
Die Werkmeister nach Wirtschaf tszweigen: 
Metallindustrie . . . 
Davon: 
Maschinen-, Apparate und Fahrzeugbau . . 
Herstellung von Eisen-, Stahl» und Metallwaren 
Eisen» un Metallgewinnung ....... 
BElektrotechnische und feinmechanische Industrie 
Textilindustrie ...... 
Baugewerbe .... 2 
Nahrungs- und Genußmittelgewerbe 
Industrie der Steine ımd Erden . 
Holz- und Schnitzstoffgewerbe 
Chemische Industrie... 
Papierindustrie , . . .. 
Bergbau 2.0... 
Bekleidungsgewerbe . .. 
Sonstige Wirtschaftszweige . . .. 
Werkmeister insgesamt | 
Zahl » Proz, 
90 000 16 
36 000 
17 000 
16 000 
12 000 
25 000 
20 000 
20 000 
15.000 
15.000 
10 000 ; 
10.000 3° 
7000 3. 
6.000 3 
12 000 5 
220000 | 100 
Von einer Gliederung nach dem Geschlecht ist abgesehen, 
da die Berufszählung im ganzen nur 8000 weibliche Werk. 
meister und Aufsichtspersonal erfaßt hat, wobei es sich zum 
großen Teil um Aufsichtspersonal handelt. Der Rest ist zu 
klein, als daß eine Verteilung auf die einzelnen Wirtschafts 
zweige prozentual ins Gewicht fallen würde, Ueber % aller 
Werkmeister entfällt auf die Metallindustrie. Im Verkehrs- 
gewerbe konnten wie bei den technischen Angestellten nur 
wenige tausend Personen als Werkmeister im Angestellten- 
verhältnis angesehen werden, die große Mehrzahl gehört zur 
Beamtenschaft. 
Im Baugewerbe hat die Berufszählung 42000 Werk- 
meister festgestellt. Es darf angenommen werden, daß hierin 
sämtliche P oliere enthalten sind. Nun ist aber gerade dieser 
Beruf ‚ein Musterbeispiel für die Schwierigkeiten der Abgren- 
zung zwischen Angestellten und Arbeitern. Nach dem An- 
gestelltenversicherungsgesetz sind Poliere angestelltenver- 
sicherungspflichtig, sofern sie a) nicht lediglich vorüber- 
Ba,
	        
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