Full text: Der deutsche Buchhandel

{I. Die Organisation des deutschen Buchhandels. 
5 
Gewohnheiten und Gebräuche fest, auf die in Ansehung der Bedeu- 
tung und Wirkung von Handlungen und Unterlassungen unter Buch- 
händlern Rücksicht zu nehmen ist. 
Unter Buchhändlern versteht man Personen, die sich für eigene 
Rechnung oder als verantwortlicher Leiter von Geschäftsbetrieben 
mit dem gewerbsmäßigen Vertrieb von Gegenständen des Buch- 
handels als Hersteller (Verleger), Verbreiter (Sortimenter, Antiquare) 
oder Vermittler (Kommissionäre, Barsortimenter) beschäftigen. Ver- 
einigungen aller Art dürfen nur dann wie Buchhändler oder gewerbs- 
mäßige Wiederverkäufer behandelt werden, wenn sie einen gewerbs- 
mäßigen, also auf Eigengewinn gerichteten buchhändlerischen Be- 
trieb führen, der bei der zuständigen Behörde angemeldet ist, und 
nicht mit einem unzulässigen Rabatt liefern, oder den. erzielten Ge- 
schäftsgewinn an ihre Mitglieder bezw. Abnehmer in einer Weise 
verteilen, die einer Gewährung von unzulässigem Rabatt gleichkommt. 
Wird in dieser Verkehrsordnung der Ausdruck „Bücher“ oder 
„Werke“ gebraucht, so sind darunter stets alle Gegenstände des 
Buchhandels zu verstehen. 
$ 2. Die Bestimmungen der Verkehrsordnung sind für alle Buch- 
härdler (8 1) verbindlich. Besondere Vereinbarungen von Firma zu 
Firma über ihren Verkehr untereinander werden durch die Bestim- 
mungen der Verkehrsordnung nicht berührt und nicht aufgehoben, 
gehen ihnen vielmehr vor. Das gleiche gilt für Platzgebräuche be- 
züglich der Firmen ein und desselben Platzes. Ein Lieferungszwang 
ler Buchhändler untereinander besteht nicht. 
Über die einzelnen Materien, die die Verkehrsordnung behandelt, 
gibt im übrigen das nachfolgende Inhaltsverzeichnis Auf- 
schluß: 
I. Allgemeines, — II Preise und Bezugsbedingungen. — 1. Feste 
Bestellungen. — IV. Konditionsgut. — V. Beschaffenheit der Sen- 
dungen. — VI. Beförderung über den Kommissionsplatz. — VII. Be- 
förderung auf direktem Wege. — VII. Jahresrechnung. — IX. Re- 
mittenden und Disponenden. 
in den Jahren 1855 und 1870 hatte der Börsenverein für Zu- 
3aammenstellungen der gesetzlichen Bestimmungen über den Verlags- 
vertrag in den einzelnen deutschen Staaten Sorge getragen; im Jahre 
1893 ließ er eine Verlagsordnung erscheinen, die ihrerseits dem 
Reichsgesetze über das Verlagsrecht vom Jahre 1901 als nicht un- 
wesentliche Grundlage gedient hat. 
Die Leitung des Börsenvereins setzt sich aus folgenden 
Organen zusammen : 
L. der Hauptversammlung, die alle wichtigen Fragen erledigt. Sie 
Findet alljährlich während der Ostermesse im Saale des Deutschen 
Buckhändlerhauses statt, Sie wählt den Vorstand, zum Teil 
auch die Ausschüsse.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.