56 IV.. Der Buchhandel als Gegenstand wiesenschaftlicher Forschung.
einer höheren Handelsschule mit einjährigem Schulbesuch. so-
wie solche, die das Reifezeugnis einer höheren Handelsschule
sächsischen Systems mit mindestens dem Urteil „gut“ erlangt
haben, mindestens zwei Jahre kaufmännisch tätig gewesen sind
und vor Beginn des Studiums oder spätestens vier Semester
vor der Diplomprüfung die Ersatzreifeprüfung bestanden haben:
Personen, die die Reife für Obersekunda einer staatlich aner-
kannten höheren Lehranstalt besitzen, mindestens drei Jahre
kaufmännisch tätig gewesen sind, die Prüfung für praktische
Kaufleute mit mindestens dem Urteil „gut“ und danach die
Ersatzreifeprüfung bestanden haben.
Der Kandidat muß sechs Semester ordnungsgemäß an einer
deutschen Handels-Hochschule oder Universität oder Technischen
Hochschule dem Studium der Wissenschaften obgelegen haben,
die Gegenstand der Diplomprüfung sind; von der. Gesamtstudien-
zeit muß er drei Semester an einer Handels-Hochschule, und zwar
die beiden letzten an der Handels-Hochschule Leipzig immatrikuliert
gewesen sein. Der Kandidat muß die Beteiligung an den in
den Ausführungsbestimmungen vorgeschriebenen Vorlesungen . und
Übungen nachweisen.
Die Prüfung erstreckt sich auf vier (4) Pflichtfächer und ein
Wahlfach, das im Umfange eines Pflichtfaches geprüft wird.
Pflichtfächer sindz
1. Allgemeine Betriebswirtschaftslehre,
2, eine der nachstehenden besonderen Betriebswirtschaftslehren
nach Wahl, und zwar:
Betriebswirtschaftslehre der Banken oder
der Fabriken „
des Warenhandels ».
des Buchhandels ‚,
der Versicherung,
3, Volks- und Weltwirtschaftslehre nebst den Grundzügen der
Finanzwissenschaft,
4. die für den Kaufmann wesentlichen Teile der Rechtswissen-
schaft, sowie die Grundzüge des Staats- und Verwaltungsrechts.
Als Wahlfach gilt:
a) eine der neueren Sprachen, die an der Handels-Hochschule
gelehrt werden,
b) Wirtschaftsgeogräphie,
sodann :
c) Finanzwissenschaft,
d) Landwirtschaftslehre,
e) Reklamewirtschaftslehre.