Full text: Der deutsche Buchhandel

V. Eignung und Bildung für den Beruf des Buchhändlers. 61 
arbeiter gebrauchen. Zuverlässig und schnell arbeitende Auslieferer 
und Speditionsgehilfen seien nötig, nicht Denker; Bildung mache nur 
unruhige Köpfe. Heute wird vielfach die Anschauung vertreten, daß 
nur junge Leute mit den wissenschaftlichen Befähigungen, die früher 
an das Einjährig-Freiwilligen-Zeugnis geknüpft waren, als Lehrlinge 
in den Buchhandel aufgenommen werden sollten. Diese Forderung 
trifft wohl ebensowenig. das Richtige, wie die zuvor mitgeteilte 
des jede wissenschaftliche Bildung ablehnenden Querkopfes. 
Um auf den richtigen Weg zur Beantwortung der Bildungsfrage 
zu kommen, müssen wir uns in erster Linie darüber klar sein, daß 
die Anforderungen, die an die Leistungen der Gehilfenschaft im Buch- 
handel gestellt werden, so vielfach verschiedener Art sind, daß es 
zunächst einer Auseinandersetzung hierüber bedarf. 
Wie im Beamtenkörper des Staats, z. B. bei der Reichspost, eine 
untere, mittlere und obere Laufbahn, jede von der anderen scharf ab- 
gegrenzt, unterschieden wird, so sehen wir diese drei Angestellten- 
schichten auch im Buchhandel, Die untere Angestelltenschicht ist die 
der Markthelfer und Schreiber, die mittlere Schicht die der Ge- 
hilfen, die ausschließlich die kaufmännischen Arbeiten: Spedition, 
Auslieferung, Rechnungs- und Buchhaltungsarbeiten usw. zu er- 
ledigen haben, die dritte, die Oberschicht, sind die Verlagsgehilfen 
für Herstellung und Vertrieb, die Sortimenter, Antiquare, „bilanz- 
sicheren“ Oberbuchhalter, aus denen sich die Anwärter auf leitende 
Stellungen rekrutieren, soweit sie nicht die Selbständigkeit als 
Firmeninhaber anstreben und erlangen. 
Die untere Angestelltenschicht scheidet bei der weiteren Behand- 
lung der Bildungsfrage vollständig aus. Wir werden uns also im 
folgenden nur mit den beiden anderen Arten der Gehilfen zu be- 
schäftigen haben. 
Im Leipziger Kommissionsgeschäft war es vor Jahren üblich, 
Lehrlinge mit guten Abgangszeugnissen von der Volksschule nicht 
als Buchhandlung slehrlinge, sondern als Schreiber lehr- 
linge anzustellen. Ihre Lehrzeit dauerte vier Jahre; während der 
ersten drei Jahre waren sie zum Besuch der Buchhändler-Lehranstalt 
verpflichtet. Hatte der Lehrling ein gutes Zeugnis der Lehranstalt, 
hatte er sich auch in der Praxis, namentlich im vierten Lehr- 
jahre, wo er zumeist schon einen Gehilfenposten versehen mußte, 
gut bewährt, so konnte ihm ein Lehrzeugnis ausgestellt werden, das 
ihn zum Buchhandlungsgehilfen machte. Heute ist das anders. 
Jeder junge Mann, der eine dreijährige Lehrzeit in einem buch- 
händlerischen Geschäft bestanden hat, hat Anspruch auf ein Ge- 
hilfenzeugnis, und das gilt für Leipzig wie für alle Plätze im Reich, 
Sind nun diese Gehilfen mit Volksschulbildung, die im Buchhandel 
in großer Anzahl vorhanden sind und alljährlich neuen und reich- 
lehen Zuwachs erhalten, eine unqualifizierte Mitarbeiterschaft, weil
	        
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