Vorwort
Das Tempo der Gesetzgebung macht es zur Zeit unmöglich, ein Textbuch über Finanzen
auf dem gewöhnlichen Wege der Veranstaltung von Neu-Auflagen auf dem laufenden zu
halten. Wenn man sagen wollte, daß die neue Auflage alsbald nach Erscheinen veralten
würde, so würde man damit hinter der Wirklichkeit zurückbleiben; sie würde vielmehr schon
während des Drucks durch neue Erzeugnisse des Gesetzgebungs-Apparats überholt werden.
Soll der akademische Unterricht nicht darauf verzichten, die Studierenden in das
geltende Finanzrecht einzuführen, so muß ihnen eine Auswahl in die Hand gegeben
werden, die ohne Zeitverlust unmittelbar aus den Gesetzblättern selbst hergestellt wird und
jederzeit ergänzt werden kann. Dieses wird glücklicherweise durch die ausgezeichnete geschäft—
liche Organisation unseres „Gesetzsammlungs-Amts“ ermöglicht. Dem Entgegenkommen
dieses Amtes und seinem Eingehen auf die Bedürfnisse des akademischen Unterrichts ist es
zu danken, daß das vorliegende Ergänzungsheft in kurzer Zeit und zu mäßigem Preise
hergestellt werden konnte. Es ist buchbinderisch so eingerichtet, das etwaige neue Finanz—
gesetze bequem eingefügt werden können. Jedes Reichsgesetz kann einzeln durch Bestellung
bei dem Gesetzsammlungsamt (Berlin NWa40, Scharnhorststraße 4), jedes preußische bei
A. v. Deckers Verlag (Berlin SW19, Jerusalemer Straße 56), beide auch im Wege des
Buchhandels, zum Bogenpreis bezogen werden.
Auf kleine Gesetze, die in umfangreiche Nummern des RGBl. geraten sind, wurde in
Rücksicht auf die Kosten verzichtet. Andererseits lag kein Grund vor, weniger wichtige
Stücke, wenn sie in aufgenommenen Nummern enthalten waren, vom Inhalts-Verzeichnis
auszuschließen, dies mag einzelne Ungleichmäßigkeiten erklären. Eine Schädigung des
unterrichtlichen Stoffes bedeuten sie nicht. Zu finanzwissenschaftlichen Ubungen und Vor—
lesungen geben „Textbuch“ und „Ergänzungsheft“ zusammen einen Stoff, der auf die
Entwicklung der Finanzen wie auf ihre gegenwärtige Gestaltung in gleicher Weise
Rücksicht nimmt.
Berlin-Charlottenburg, jm April 1920
Nußbaumallee 24
Der Herausgeber