Full text : Finanzen

dand: .
Rechnungsjahr 1926

Steuern

Brutto⸗
einnahmen)

————

Anteil am Ertrage der Reichssteuern:
i. Einkommensteuer ...................
2. Körperschaftsteuer ..................
3. Umsatzsteuer .....................
b. Grunderwerbsteuer ) .... ...........
5. Kraftfahrzeugsteuer .................
5. Rennwettsteuer )Y ..................
7. Biersteuer ...............
Anteile an Reichssteuern insgesamt:
Summe l (1—27) ...

J. Landessteuern:
. Besitzsteuern:
a) Grundsteuer....
2) Gebäudesteuer ...
2) Gewerbesteuer ..... . ...........
1) Steuer vom Gewerbebetrieb im Umher—
Aehen
») Eisenbahnsteuer ...............
) Bergwerksteuer ..................
zur Deckung des allge—
8) un meinen Finanzbedarfs..
steuers) J zur Förderung der Bau—
tätigkeit .. ...........
MSonstige Besitzsteuern 6):

24

Steuern im Rechnungsjahr 1926
Sondernachweisung zu Ausgaben und Einnahmen AXIAb unde

Davon an
Gemeinden
Gemeindeverbände)
überwiesen?)

Dem Lande
verbliebener Anteil

Steuern

24

7.

2. Verkehrsteuern:
a) Landeszuschlag zur Grunderwerbstouer
) Wertzuwachssteuer ................
2) Stempelsteuern ..................
) Landeserbschaftsteuer (Restbeträge) ...
e) Wanderlagersteuer ................
) Wege⸗, Fahrzeug-, Zugtiersteuer .....
) Sonstige Verkehrsteuern e):

Summe?2

3. Verbrauch- und Aufwandsteuern:
a) Schlachtsteuer (Fleischsteuer) .....
b) Sonstige Verbrauchsteuern):
J *

Hundesteuer . ... .............
) Sonstige Aufwandstenern 6):;

X

Summe 3..

Brutto⸗
innahmen

*.

Muster A
Anlagebogen

X
—4—
5

M

Davon an
Gemeinden Dem Lande
Gemeindeverbände) verbliebener Anteil
überwiesen?)
3

*
*
7
HN
*

——
—
2
—*
7

2
4

—2

22

666
—
—X
8
—
—8
—*
—
—

—77

*

Landessteuern insgesanit:
Summe I (1-3)

Summe L..

Finnahmen aus Steuern insgesamt:
Summe hLund lI—

Einschließlich der Gemeindeanteile.
) Die den Gemeinden (Gemeindeberbänden) über Ausgleichsstocks, Sammelfonds u. dal. zufliehßenden Beträge sind besonders kenntlich zu machen.
) Ohne Landeszuschlag (fiehe II2 a).
) Welcher Betrag ist hieraus für Zwecke der Landespferdezucht zur Verfügung gestellt worden ? ....... α
) Geldentwertungsansgleich bei bebauten Grundstücken (gleichbedeutend mit Gebäudesonder-, Gebäudeentschuldungs- Rufwertungssteucr u. dal.), besteht ein Zuschlagsrecht der Gemeinden? .4
Die Steuern sind namentlich zu beteichnen
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.