anderen Federation (American Federation of Labor), die im Lande
emporwuchs. Eine oder die andere muss untergehen!“
Selbstverständlich legten die Verurteilten Berufung ein. Nach-
dem die nächste Instanz das Urteil bestätigt hatte, wurde es vom
Obersten Bundesgericht im Mai 1911 aufgehoben, aber mehr aus
einem formalen Grunde und mit der Massgabe, dass es dem zu-
ständigen Richter freistehe, eine neue Untersuchung einzuleiten.
Das geschah dann auch, und es erfolgte ein neues Urteil mit den-
selben Gefängnisstrafen, die dann von der Berufungsinstanz in
Geldstrafen umgewandelt wurden. Im Jahre 1914 stand die Sache
erneut vor dem Obersten Bundesgericht zur endgültigen Ent-
scheidung. Hier erfolgte Freispruch, jedoch ohne Klärung des
rechtlichen Sachverhalts, wegen Verjährung zur Zeit des zweiten
Untersuchungsverfahrens. Es war also nicht möglich, auf dem
ordentlichen Rechtswege eine Klärung herbeizuführen.
Daneben waren die Gewerkschaften aber unausgesetzt bemüht
gewesen, eine Änderung des Antitrustgesetzes selbst herbei-
zuführen. Viele Jahre dauerte es, bis endlich 1914 das Parlament
sich bereit fand, das Cherman-Gesetz durch einen Zusatz ( Clayton-
Bill) zu ergänzen. Darin heisst es grundsätzlich: „Die Arbeit
eines menschlichen Wesens ist nicht eine Ware oder ein Handels-
artikel.“ Und dann wird bestimmt:
„Was in den Antitrustgesetzen enthalten ist, darf nicht dahin
ausgelegt werden, um den Bestand und die Tätigkeit von Hilfs-
vereinen, Arbeiter-, Konsumenten-, Ackerbauer- und Gartenbauer-
Organisationen zu verbieten, die zum Zwecke gegenseitiger Hilfe
errichtet wurden, die kein Aktienkapital besitzen, noch um Gewinn
fätig sind. .....“
„Kein Gericht und kein Richter in den Vereinigten Staaten darf
einen Einhaltsbefehl herausgeben bei Streitigkeiten zwischen
Arbeitern und Unternehmern oder zwischen Arbeitern unter-
einander, welche die Arbeitsbedingungen zum Gegenstand haben,
ausser wenn es notwendig ist, um Eigentum oder um Eigentums-
rechte der antragstellenden Partei gegen die Zufügung nicht wieder
gutzumachenden Schadens zu schützen, und wenn die Schädigung
durch kein anderes Rechtsmittel abzewendet werden kann.“
Mit diesen Gesetzesänderungen schien die Gefahr für die Ge-
werkschaften endgültig abgewendet zu sein. Und tatsächlich
machte sich auch bald‘ eine starke Abnahme der richterlichen
Einhaltsbefehle bemerkbar. Im Jahre 1921 hat dann aber die
Angelegenheit eine neue und überraschende Wendung zuungunsten
der Gewerkschaften genommen, indem nämlich der Oberste
Gerichtshof die Clayton-Bill für verfassungswidrig und ungültig
erklärte! Zur Zeit seines Prozesses hatte Samuel Gompers einmal
die Absurdität der richterlichen Machtansprüche durch die Worte
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