280
Futtermittel.
gehen mehr Körner in das Hektoliter, und wenn dieses 78 kg statt 75 kg wiegt, wird
der Weizen verhältnismäßig viel höher bezahlt.
Der Nachweis des Ölens ist kaum, wenigstens nicht immer, mit Sicherheit zu er
bringen.
Wir behandelten') 2 Stunden je 1 kg ungeölten und geölten Weizens in der Kälte
mit 700 ccm Äther, gossen ab und spülten den Weizen mit weiteren 600 ccm Äther ab.
Der Äther wurde filtriert, verdunstet und der Fettrückstand gewogen; nicht geölter Weizen
gab auf diese Weise 0,90—1,02 0 /„ Fett an den Äther ab, geölter dagegen 0,99—1,17°/,,,
also nur ganz unwesentlich mehr, was bei den geringen angewendeten Mengen Öl zu er
warten ist.
Nach Himly soll man den fraglichen Weizen in einem Glase mit etwas Bronze
pulver schütteln, die Körner dann auf trocknes Papier bringen und damit etwas abreiben.
Ist der Weizen geölt, so überzieht er sich mit der Bronze und vergoldet sich gleichsam;
ungeölter Weizen dagegen reibt sich leicht ab, es bleibt nur in der Kerbe und an den
Haaren, dem sogenannten Bart, etwas hängen.
Ähnlich wie Bronzepulver verhält sich Kurkumapulver; die Unterschiede treten
hier sogar etwas deutlicher hervor.
Ein anderes Verfahren besteht darin, daß man ein absolut fettfreies Becherglas mit
Wasser füllt und etwas Kampferstaub auf die Wasserfläche streut. Die Kampferteilchen
geraten in eine lebhafte Bewegung; diese hört aber auf, wenn man geölten Weizen in
das Becherglas gibt; sie bleibt dagegen, wenn der Weizen nicht geölt ist.
Die Prüfungen mit Bronze- und Kurkumapulver sind im allgemeinen noch zuver
lässiger als letztere, indes auch nicht so zuverlässig, daß sich hiernach mit Sicherheit-
geölter und nicht geölter Weizen unterscheiden ließe. Wenigstens soll man stets nicht
geölten und selbst geölten Weizen zum Vergleich heranziehen, um nicht irre zu gehen.
11. Bestimmung des Volumgewichtes. Zur Bestimmung des Volum ge wichtes
des Getreides kann irgend eine zuverlässige Getreidewage * 2 * * * ) benutzt werden (vergl.
Untersuchung von Sämereien).
12. Die zolltechnische Prüfung des Mehles. Für eingeführtes Getreide braucht
kein Zoll entrichtet zu werden, wenn dafür eine entsprechende Menge von Mehl wieder
ausgeführt wird; es wird angenommen, daß aus 100 kg Roggen 65 kg, aus 100 kg
Weizen 75 kg ausfuhrfähiges Mehl gewonnen werden können. Um zu sehen, ob nicht
etwa Mehl von einer größeren Ausbeute oder nur grobes Mehl mit höherer Ausbeute
nach Entfernung der feinen Mehlanteile (No. 0) für die Ausfuhr genommen ist, dient;
a) die Beurteilung des Mehles nach der Farbe, für welche fest
gelegte Muster oder Typen zumVergleich dienen, bezw. das Pekarisieren.
Zur Erkennung der Farbenunterschiede formt man auf einer Glasscheibe oder besser
auf einem dünnen, glatten (geölten) Brettchen von hartem Holze aus etwa 2 Tee
löffeln (15—20 g) des fraglichen Mehles ein Parallelopiped von etwa 5 cm Länge,
3 cm Breite und 3 mm Höhe, indem man die Oberfläche mit einer zweiten Glas
scheibe durch Aufpressen oder durch Auflegen eines Stückchen starken Schreib-
papieres und durch Flachdrucken mit einem Lineal ebnet und durch Beschneiden mit
dem Messer für eine scharfe Begrenzung sorgt, oder man bedient sich eines besonderen
Formstechers, 8 ) mit dem man aus dem Mehl ein Rechteck heraussticht. Durch
Vergleichung der Farbe dieser Rechtecke mit den festgelegten Mehltypen lassen
sich schon geringe Unterschiede erkennen. Die Farbenunterschiede treten aber noch
deutlicher hervor, wenn man das Brettchen mit den Mohlrechtecken, vorsichtig
] ) Vergl. H. Weigmanu, Chem.-Zeitung 1888, 12, 1358.
2 ) Für Preußen wird der Getreideprober von Sommer und Runge in Berlin SW.,
Wilhelmstr. 122, empfohlen.
*) Der Formstecher wird zum Preise von 1,50 Mk. von dem Modellschlosser Külitz,
Berlin N., Invalidenstr. 42, angefertigt.