schnitten. Die Krümmungshalbmesser sollen im Flachland möglichst nicht
anter 1000 m, im hügeligen Gelände nicht unter 500 m herabgehen. Als
Mindesthalbmesser bei Talkreuzungen und im Gebirge ist, aber nur ausnahms
weise, 300 m anzusetzen. Ob bei Krümmungen unter 600 m Halbmesser
einseitiges Quergefälle anzuwenden ist, hängt von der zugelassenen
Geschwindigkeit ab. Um die Fluren nicht zu sehr zu zerschneiden,
wie schon bis jetzt durch die Eisenbahn, wird sich die Linie oft neben der
Fisenbahn hinziehen können. Ortschaften wird man in der Regel umgehen
müssen. Die großen Verkehrszentren muß man möglichst so verbinden,
daß von der Luftlinie nicht zu sehr abgewichen wird. Liegen zwei
wichtige Verkehrspunkte nahe aneinander, so soll die Linie in der Mitte
oder in der Nähe des wichtigeren vorbeiführen; die beiden Städte sind
dann mit besonderen Straßen an die Hauptlinie anzuschließen. Die unmittelbare
Einführung einer Nur-Autostraße in eine Stadt wird fast niemals
möglich sein; sie soll in die Gürtelstraße einmünden. Ein Anschluß ist also
sowieso nötig, ob nun die Fernstraße in 2 oder 10 km Entfernung vorbeiführt.
Das ist besonders für rivalisierende Städte wichtig; es kann
jede ihren Anschluß bekommen. Die Wirtschaftlichkeit wird entscheiden
müssen, ob man von der geradlinigen Führung zugunsten einzelner Wirtschaftsgebiete
abweichen darf oder sich mit Anschlüssen begnügen kann.
Daneben ist natürlich das Gelände maßgebend. Denn auch die Ausgestalung
des Längsschnittes der Nur-Autostraße ist wesentlich. Häufige Gejällsbrüche
sind zu vermeiden, wenn sie lediglich mit Rücksicht auf den
Massenausgleich notwendig werden. Als zulässige Neigung ist für das
Flachland 3 %, für Hügelland vielleicht 4 % zu nehmen, für Gebirge und
Talkreuzungen wird man allenfalls eine höhere Steigung zulassen können,
doch erscheint mir der Vorschlag von 8% etwas zu reichlich. Es kann
sich da nur um Hochgebirge handeln.
Kreuzungen mit anderen Verkehrswegen in gleicher Höhe sind grundsätzlich
als dem Wesen des Schnellverkehrs widersprechend auszuschließen.
Feld- und Wirtschaitswege und Gemeindewege müssen unteroder
überführt werden, wobei durch Zusammenlegung an Bauwerken
natürlich gespart werden kann. Es sind jedenfalls dieselben technischen
Maßnahmen zu treffen, wie sie bei der Anlage von Haupteisenbahnen
schon längst in Übung sind. In diesem Sinne hat sich auch der 5. Internationale
Straßenkongreß in Mailand, der immer noch Deutschlands Mitarbeit
entbehren muß, im September 1926 ausgesprochen,
Schließlich muß auf einer Nur-Autostraße Richtungsbetrieb herrschen.
Damit ergeben sich zwangsläufig kostspielige Anrampungen in Form einer
8 mit 4 Ohren, die ich in der Zeitschrift „Der Bauingenieur“ vom
6. August 1926, Heft 32, näher beschrieben habe. Wenn man den vorgeschlagenen
Abzweigungshalbmesser von 25 m herabmindert, so entstehen
die langgestreckten Bahnhöfe der Planung der Provinzialbauverwaltung
der Rheinprovinz. Die Rheinprovinz hat auf 31 km ungefähr