Full text: Autofernstraße Berlin, Leipzig, München, Rom

schnitten. Die Krümmungshalbmesser sollen im Flachland möglichst nicht 
anter 1000 m, im hügeligen Gelände nicht unter 500 m herabgehen. Als 
Mindesthalbmesser bei Talkreuzungen und im Gebirge ist, aber nur aus- 
nahms weise, 300 m anzusetzen. Ob bei Krümmungen unter 600 m Halb- 
messer einseitiges Quergefälle anzuwenden ist, hängt von der zugelas- 
senen Geschwindigkeit ab. Um die Fluren nicht zu sehr zu zerschneiden, 
wie schon bis jetzt durch die Eisenbahn, wird sich die Linie oft neben der 
Fisenbahn hinziehen können. Ortschaften wird man in der Regel umgehen 
müssen. Die großen Verkehrszentren muß man möglichst so verbinden, 
daß von der Luftlinie nicht zu sehr abgewichen wird. Liegen zwei 
wichtige Verkehrspunkte nahe aneinander, so soll die Linie in der Mitte 
oder in der Nähe des wichtigeren vorbeiführen; die beiden Städte sind 
dann mit besonderen Straßen an die Hauptlinie anzuschließen. Die un- 
mittelbare Einführung einer Nur-Autostraße in eine Stadt wird fast niemals 
möglich sein; sie soll in die Gürtelstraße einmünden. Ein Anschluß ist also 
sowieso nötig, ob nun die Fernstraße in 2 oder 10 km Entfernung vorbei- 
führt. Das ist besonders für rivalisierende Städte wichtig; es kann 
jede ihren Anschluß bekommen. Die Wirtschaftlichkeit wird entscheiden 
müssen, ob man von der geradlinigen Führung zugunsten einzelner Wirt- 
schaftsgebiete abweichen darf oder sich mit Anschlüssen begnügen kann. 
Daneben ist natürlich das Gelände maßgebend. Denn auch die Ausgestal- 
ung des Längsschnittes der Nur-Autostraße ist wesentlich. Häufige Ge- 
jällsbrüche sind zu vermeiden, wenn sie lediglich mit Rücksicht auf den 
Massenausgleich notwendig werden. Als zulässige Neigung ist für das 
Flachland 3 %, für Hügelland vielleicht 4 % zu nehmen, für Gebirge und 
Talkreuzungen wird man allenfalls eine höhere Steigung zulassen können, 
doch erscheint mir der Vorschlag von 8% etwas zu reichlich. Es kann 
sich da nur um Hochgebirge handeln. 
Kreuzungen mit anderen Verkehrswegen in gleicher Höhe sind grund- 
sätzlich als dem Wesen des Schnellverkehrs widersprechend auszu- 
schließen. Feld- und Wirtschaitswege und Gemeindewege müssen unter- 
oder überführt werden, wobei durch Zusammenlegung an Bauwerken 
natürlich gespart werden kann. Es sind jedenfalls dieselben technischen 
Maßnahmen zu treffen, wie sie bei der Anlage von Haupteisenbahnen 
schon längst in Übung sind. In diesem Sinne hat sich auch der 5. Inter- 
nationale Straßenkongreß in Mailand, der immer noch Deutschlands Mit- 
arbeit entbehren muß, im September 1926 ausgesprochen, 
Schließlich muß auf einer Nur-Autostraße Richtungsbetrieb herrschen. 
Damit ergeben sich zwangsläufig kostspielige Anrampungen in Form einer 
8 mit 4 Ohren, die ich in der Zeitschrift „Der Bauingenieur“ vom 
6. August 1926, Heft 32, näher beschrieben habe. Wenn man den vor- 
geschlagenen Abzweigungshalbmesser von 25 m herabmindert, so ent- 
stehen die langgestreckten Bahnhöfe der Planung der Provinzialbauver- 
waltung der Rheinprovinz. Die Rheinprovinz hat auf 31 km ungefähr
	        
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