152 IV. Außenpolitische und innerpolitische Wandlungen in der Hanse
Ratspolitik, die Zünfte auf wirtschaftlichem Gebiete zufriedenzustellen, um
sie von der politischen Machtfrage abzulenken. Aber das nicht allein; ein
anderes kommt hinzu. Unverkennbar hatten sich die Kreise des Fernhandels
seit der Mitte des Jahrhunderts, als die Pest ihre Reihen stark gelichtet
hatte, in ihrem Wesen und in ihren Anschauungen gewandelt. Mit dem
Abschluß des inneren Ausbaues des hansischen Verkehrssystems waren die
Verhältnisse im Fernhandel stabiler geworden. Der rücksichtslose Erwerbs-
Irieb der Frühzeit hatte sich beruhigt; gerade die führenden Familien hatten
den begreiflichen Wunsch, ihre einzelnen Glieder vor so schweren Katastro-
phen bewahrt zu sehen, wie man sie vom Ausgang des 13. Jahrhunderts her nur
allzugut noch in Erinnerung hatte?*!). Zur Erreichung dieses Zieles war es aber
nötig, die unbeschränkte Ausnutzung wirtschaftlicher Möglichkeiten durch den
2inzelnen zu erschweren, indem man ihn an seine bedächtigeren Genossen
band. Es ist kein Zufall, daß man im 14. Jahrhundert das Kapital, das der
einzelne Kaufmann in Handelsgeschäften nach Nowgorod anlegte, zu
begrenzen suchte. Bestrebungen dieser Art werden aber vor allem beim
Aufkommen der Fahrerkollegien mitgewirkt haben; durch sie wurde der
aktiv tätige Fernhandel in Kompagnien organisiert*®), Auch die Anfänge
dieser für die spätere Zeit so charakteristischen Organisation des Handels
Fallen in die hier interessierenden Jahre. Damit wurden aber zünftlerische
Gesichtspunkte in diese einst so ganz anders orientierte Schicht hinein-
getragen?®).
Infolge der Dämpfung der Konkurrenz aus den eigenen Reihen wird
Rentnerleben jetzt möglich und gewinnt Einfluß im Rat; mehr noch in den
jetzt aufkommenden Patriziergesellschaften. Gewiß kämpft der Fernhandel
noch um seinen alten politischen Einfluß, um die Besetzung des Ratsstuhls;
aber in Fragen der Wirtschaftspolitik ist der Rat seitdem zu weitgehenden
Konzessionen an die Zünfte bereit; und zwar um so leichter, als der Rat
selbst sich den wirtschaftlichen Idealen der Zünfte genähert hatte und die
städtische Wirtschaftsverfassung in der Richtung der geschlossenen Stadt-
wirtschaft ausbaute. Zur volldurchgebildeten Stadtwirtschaft
gehörte aber eine Einschränkung der wirtschaftlichen Betäti-
gung der Fremden. Auf dem eigensten Gebiet des Fernhandels selbst wird
die fremdenfeindliche Tendenz fühlbar. Noch das 13. Jahrhundert bis gegen
sein.Ende kannte keine Verbote des Gesellschaftshandels oder Kommissions-
geschäftes mit Nichthansen. Das ward im 14. Jahrhundert anders??). Aber erst
zu Anfang des 15. Jahrhunderts kommt es zu allgemeinen hansischen Be-
schlüssen auf diesem Gebiete. So setzte sich die Durchführung der den
fremden Kaufmann beschränkenden Bestimmungen des Gästerechts geradezu
zwangsläufig durch und das, obwohl die Vertretung der alten hansischen
Privilegienpolitik im Ausland dadurch ungemein erschwert, auf die Dauer
geradezu unmöglich gemacht wurde. Denn es war eine im Grunde genommen