Contents : Geld-, Bank- und Börsenwesen

Der  Aufschwung  der  Handwerksämter  im  i6.  Jahrhundert.

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lange  aufrecht  erhalten.  Man  fand,  „dass  solcher  pmict  gar  zu
i^sireuge  gesetzet  sey  und  dergestalt  seine  gestrenge  hinfüro  nicht
^ehr  haben  solle^^  und  gestattete  wieder  die  Annahme  von  „jungens
‘ilhiey  iifi  lande  von  bauersleuten  geboren^  zu  Lehrlingen.  Nur
'Musste  der  Knabe  jedenfalls  ehelicher  Geburt  sein.
Ob  solche  Konflikte  in  anderen  Gewerben  sich  wiederholten,
^ntzieht  sich  unserer  Kenntniss.  Vielleicht  war  der  Zwist  in  einem
'GWerbe  wie  die  Kürschnerei,  bei  dem  die  mit  der  Pelzbereitung
Gsonders  vertrauten  Russen  das  Deutschthum  gleichfalls  hart  behaben
  mochten,  mehr  hervorgetreten.  Die  Polizeiordnung
1502  enthält  das  Verbot  \  dass  „imdeutsche  russische  kremer^^
^•id  andere  „undeutsche  Amtleute“^  keine  deutsche  Jungen  in  Arbeit
*^^hmen  sollten.  Doch  beruhte  der  Unterschied  zwischen  deutschen
^'^d  Undeutschen  Krämern  nicht  auf  der  Nationalität  der  Gewerbe-^^^ibenden,
  sondern  auf  der  der  Käufer.  Nach  der  Rathsentscheidung
dämlich  von  1569  handelten  die  „teutschen  kremer^^  vorzugsweise
Waaren,  die  für  den  deutschen  Theil  der  Bevölkerung  berechnet
die  „unteutschen^  dagegen  mit  Artikeln,  die  die  einhei-^*sche
  Landbevölkerung  zu  kaufen  pflegte.  Wie  dem  immer  ge-^
  ^sen  Sein  mag,  so  mochte  sich  bei  gelegentlich  stärkerer  Betonung
Gegensatzes  zwischen  Deutschen  und  Undeutschen  allmählig
.  zweckmässig  heraussteilen,  die  Letten  und  Undeutschen
besonderen  Ämtern  zu  vereinigen.  Als  das  erste  derartig  orgatritt
  uns  1582  das  der  „unteutschen  Schneider“  entgegen.
^  folgenden  Jahrhundert  mehrt  sich  die  Zahl  dieser  Ämter,  doch
^ten  es  stets  nur  wenige  Gewerbe,  die  diese  Doppelorganisation
a  H  diesen  Verbindungen  undeutscher  Handwerker  gab  es
^  *^0,  die,  wie  ich  glaube,  von  vornherein  nur  Personen  lettischer
y  ^'^nalität  umfasst  haben  werden.  Das  waren  die  Ämter  der  dem
^Honenden  Hilfsberufe,  wie  Bierträger,  Salzträger,  Ligger
(Iç  ^^^Gchwinger.  Auch  möchte  ich  annehmen,  dass  die  Ämter
ischer  und  der  Hanfspinner  ausschliesslich  von  Letten  besetzt
sind.  Diese  Ämter  sind  zum  Theil  sehr  alt,  und  lassen
p  f^oreits  im  fünfzehnten  Jahrhundert  nachweisen.  Dass  sie  nur
^üch  lottischen  Ursprunges  aufnehmen,  wird  nirgends  erwähnt.
Wiri  ^'ohl  die  lettische  Nationalität  nicht  eigentlich  Bedingung.
aber  werden  sich  Deutsche  kaum  oder  nur  in  geringer

‘  Mo

num.  Uv.  ant.  IV,  S.  CCLV.
            
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