Object: Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker

denen mehr oder weniger kleinlichen Kränkungen bis zur völligen 
Extermination einer solchen Minorität. 
Praktisch beschränkt sich unser Arbeitsfeld auf die Länder der 
weißen Rasse, Es gibt da kein einziges Land ohne Minorität im 
breiteren Sinne des Wortes, 
Ein buntscheckiges Gemenge von allen möglichen Völkersplittern 
ist Amerika, besonders die USA, Diese kleinen Gruppen unterlagen 
schon vor dem Kriege ohne Gewalt und ohne absichtliche Denationa- 
lisierung automatisch der Amerikanisierung, deren Tempo allerdings 
nach der Widerstandskraft und Zähigkeit einer jeden Gruppe ver- 
schieden war. Dieser Tendenz hat wieder entgegengewirkt, daß sich 
die Angehörigen einer und derselben Nation in kompakten Massen 
niederließen, sowie auch der beständige Strom neuer Emigranten. 
Allerdings fällt schon in den Rahmen unserer Betrachtungen die 
amerikanische Negerfrage und die Frage der gelben Rasse. Die 
Neger, die zu Tausenden in allen größeren Städten, meistens auch in 
besonderen Vierteln wohnen, sind zwar nicht durch Gesetz, wohl aber 
durch Vorurteile der Weißen, besonders in den südlichen Staaten der 
Union, praktisch der Gleichberechtigung beraubt, Sie können mit 
Weißen nicht an einem Tisch sitzen, dürfen nicht denselben Wagen 
oder öffentlichen Raum benutzen usw. Für Chinesen und Japaner 
gilt außerdem in den westlichen Staaten das Einwanderungsverbot. 
Es gibt aber sehr wichtige ‚Minoritätsprobleme im westlichen 
Europa, die deshalb schon von besonderer Bedeutung sind, weil sie 
für den revolutionären Klassenkampf eine Bedeutung haben, wenn 
auch nicht die, die den Minoritäten in Süd- und Mitteleuropa zu- 
kommt. Diese westeuropäischen Minoritäten sind meistens zu inner- 
staatlichen Fragen geworden, wo gegebenenfalls die Frage der Auto- 
nomie eine Rolle spielt. Mehr Interesse wird man aber denjenigen 
Minoritäten zuwenden müssen, die im Zusammenhang mit den 
kolonialen Bewegungen eine große Rolle spielen können, Das gilt 
einmal für die Vlamen in Belgien und zum anderen für die Irländer. 
Es ist selbstverständlich, daß die These, welche die vollkommene 
Freiheit der Selbstbestimmung von Minoritäten bis zur vollständigen 
Frennung fordert, auch hier überall ihre volle Geltung und Wichtig- 
eit hat, 
Es kann bereits hier die Frage erörtert werden, warum wir uns 
in diesem Kreise mit den nationalen Minderheiten befassen. Es 
könnte zum Beispiel die Frage gestellt werden: wenn die IRH eine 
überparteiliche Hilfsorganisation im Befreiungsringen des Proletariats 
ist, hätte sie dann nicht eher ein Desinteressement an diesen natio- 
nalen Minderheiten? Und könnte nicht die. Gefahr entstehen, daß 
wir dem Nationalismus in die Hände arbeiten? Ich glaube aber fest- 
stellen zu dürfen, daß wir in der Unterdrückung der nationalen Min- 
derheiten nur einen Teil der verschärften Klassenunterdrückung er- 
blicken, zumal diese Unterdrückung der nationalen Minderheiten sich 
vor allen Dingen im Lager der proletarischen Klasse am stärksten 
auswirkt. Der Proletarier wird am meisten betroffen, wenn für seine 
Minorität keine Schulen da sind, wenn er sich nicht in seiner Sprache 
an die Behörden wenden kann, wenn ihm die politischen und sonsti- 
gen Rechte geschmälert, wenn nicht ganz genommen werden, wenn 
ihm größere Steuerlasten aufgezwungen werden, wenn er kurzum der 
Gleichstellung mit den Zugehörigen der herrschenden Nation beraubt
	        
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