In den Jahren 1924/27 wurden 6.000 Invaliden auf Kosten des Staates
und öffentlicher Organisationen zur Heilung nach den Kurorten entsandt.
Die Ausbildung und Neuausbildung von Invaliden geschieht durch
das Netz der Lehranstalten des Volksbildungskommissariats; die Invaliden
geniessen hier eine Reihe von Privilegien — kostenlosen Unterricht und
staatliche Stipendien. Ausserdem beziehen sie ihre Pension weiter.
Die Spezialausbildung und Neuausbildung der Invaliden geschieht
durch das Schulsystem des Volkskommissariats für Sozialfürsorge; die Inva-
lıden werden in den berufstechnischen Schulen und in den Genossenschafts-
artellen als Schüler untergebracht. .
Es gibt 5 derartige Schulen, welche tausend Schüler fassen.
Die Ausbildung der Invaliden in den Genossenschaftsartellen geschieht
in der Weise, dass die Invaliden auf Grund eines Übereinkommens zwischen
den Lokalorganen der Sozialfürsorge und den Artells den letzteren als Schüler
überwiesen werden. Die Invaliden beziehen ihre Pension während der
Ausbildung weiter. Der Unterricht wird von den Organen des Volkskommis-
sariats der Sozial fürsorge aus dem Pensionsfond bezahlt. Die Schülerzahl
in den Artelle beträgt augenblicklich 750.
Bei der Heranziehung alleinstehender Invaliden zur Arbeit erhalten
dieselben kostenlose Patente zur Ausübung von Handel und Gewerbe, auch
werden ihnen verschiedene Steuerprivilegien und andere Vorrechte einge-
räumt. Die Zahl der Personen, welche gegenwärtig kostenlosse Patente
besitzen, beträgt 10.000.
Personen, welche Landwirtschaft betreiben und Anrecht auf Staatsver-
sorgung haben (die ersten drei Gruppen von Invaliden und Familienan-
gehörigen Gefallener usw.) erhalten Zuwendungen zur Unterstützung schwa-
cher Bauernwirtschaften, wenn diese Wirtschäften auf Grund ihrer geringen
Ertraglichkeit auf dem Gebiete der Landwirtschaftssteuer Privilegien be-
sitzen. Der Umfang der Unterstützung wird in jedem Einzelfall je nach den
Verhältnissen innerhalb der Grenzen einer vollen Jahrespension bestimmt.
Die weiteste Verbreitung auf dem Gebiete der Invalidenversorgung
hat die Methode der Arbeitsversorgung in Form der Begründung von Artells
ınd Vereinigungen auf kooperativer Basis gefunden.
Den Hauptgrundsatz bei der Organisation der Invaliden-Artells bilden
die Selbstätigkeıt und Selbstverwaltung der Invaliden.
Beim Eintritt eines Rentners in das Artell zahlen die Organe der So-
zialfürsorge seinen Anteil in Form einer kapitalisierten Pension ein, und im
Laufe von sechs Monaten erhalten sie sodann die gewöhnliche Peusion:.
Die finanzielle Unterstützung der Invaliden-Kooperative durch den
Staat geschieht abgesehen von der Einlagekapitalien für Rechnung der
kapitalisierten Pensionen, auch noch durch Bewilligung von Subsidien aus
dem Staatsbudget und den Lokalbudgets und durch Aufnahme derselben in
den Staatsplan für die Kreditierung und Versorgung. Von grosser Bedeu-
tpug sind ausserdem die Privilegien, welche den Kooperativen der Invaliden
auf dem Gebiete der Besteuerung mit Gewerbe- und Einkommensteuern,
Kommunalsteuern und Abgaben, Gebühren und Notarlatsgebühren wie auch
Steuern auf Vermögenswerte. welche als Schenkung betrachtet werden,
eingeräumt werden. .
Ausser den Invaliden-Kooperativen beschäftigen sich auch die Bauern-
gesellschaften der gegenseitigen Hilfe, die Allrussische Blindengesellschaft
und die Vereinigung der Taubstummen mit der Arbeitsversorgung der
Invaliden.