Full text: Anleiherecht, Reichsschuldenwesen, Reichsschuldbuch, Anleiheablösung, Anleihen auf Grund des Dawes-Plans, Anleihen der Reichspost und Anleihen der Schutzgebiete

Die Preußische Hauptverwaltung der Staatsschulden 
und damit die Reichsschuldenverwaltung hat eine 
lange und ruhmvolle Geschichte. Sie wurde durch Kgl. 
Verordnung vom 17, Januar 1820 — unter Abzweigung 
von dem damaligen „Ministerium des Schatzes und für 
das Staatskreditwesen“ — geschaffen; ihr wurde die 
Verwaltung der gesamten Staatsschuld übertragen; sie 
hatte insbesondere dafür einzustehen, daß die Schuld 
gehörig verzinst und getilgt wurde, neue Schulden nur 
auf Grund und nach Maßgabe gesetzlicher Ermächti- 
gungen kontrahiert und die eingelösten Schuld- 
urkunden ordnungsmäßig aufbewahrt und vernichtet 
wurden, Man erachtete es also als notwendig, für die 
Verwaltung. der Stäätsschulden eine besondere Behörde 
zu schaffen,.und zwar als eine den Ministerien gleich- 
stehende, „Zentralbehörde.. mit. den stärksten ‚Garantien 
für_ihre_Selbständigkeit,. Unabhängigkeit und Unbe- 
einf{lußbarkeit. 
Infolge Einführung der Verfassung in Preußen kam 
es zu einer teilweisen Umgestaltung der Hauptverwal- 
tung der Staatsschulden durch das Gesetz vom 24, Fe- 
bruar 1850, das bis zum 1, April 1924 die Grundlage 
des preußischen Staatsschuldenwesens gebildet hat, 
Einen wichtigen Abschnitt in der Geschichte der 
Behörde bedeutete das Bundesgesetz vom 19. Juni 1868, 
dessen Bestimmungen in den späteren Anleihegesetzen 
des Norddeutschen Bundes und dann des Deutschen 
Reichs jedesmal in Bezug genommen wurden. Hier- 
nach waren die Bundes- und Reichsanleihen von der 
Preußischen Hauptverwaltung der Staatsschulden nach 
Maßgabe des erwähnten Gesetzes vom 24. Februar 1850 
mitzuverwalten, Durch die BReichsschuldenordnung 
vom 19. März 1900, die die Aufnahme und Verwaltung 
der Reichssehulden umfassend regelte, wurde dann be- 
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