Belgien
Verwaltung
Exekutive
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Noch: Zentralverwaltung
Die Regierung besteht aus dem König und den Ministern, die des Vertrauens des Parlaments bedürfen
Ministerrat (Conseil des Ministres) unter Vorsitz des Königs berät in gewissen Fällen über königliche Ver-
ordnungen. Das Schwergewicht der politischen Entscheidung beim Kabinett
Allgemeines über die Organisation der Ministerien, Jedes Ministerium umfaßt das Kabinett det
Ministers mit Kabinettchef und Kabinettsekretär sowie gewöhnlich das Generalsekretariat und eine Reihe von
Direktionen oder Generaldirektionen sowie mehrere‘ Kommissionen, Räte, Beratungsausschüsse, Pensions
'4S8eN USW.
Ministerien
Aufgaben
2
[ustizministerium (Ministäre de
Ina justice)
Ministerium für Inneres und
Hygiene (Ministöre de
Pinterieur et de Phyriene)
R echtspflege: auch Handelsgerichte sowie Militärgerichtsbarkeit; 1 Kassationshof, 3 Appellationß“
höfe, 26 Tribunale I. Instanz, 14 Handelsgerichte und 210 Friedensrichter
Begnadigungen
Strafvollzug; Staatliche Gefängnisse
Kultus; Gehälter an den Klerus
Wohlfahrtswesen: Beteiligung an den Unterhaltskosten für‘ unbemittelte Geisteskranke:
anormale Kinder, Blinde und Krüppel; Subventionen an Wohlfahrtsanstalten der Provinzen
Kommunen und private Anstalten; staatliche Anstalten für Kinderschutz; Erziehungskosten
für Zöglinge der Zwangserziehung; Subventionen an das Nationalwerk der Krierswaisen
Allgemeine innere Verwaltung, Spitze der regionalen Staatsverwaltung
Provinzial- und Kommunalangelegenheiten: Polizeiangelegenheiten, Kommunalaufsicht:
Dotationen an Kommunen
\llgemeine Statistik und Wahlangelegenheiten
Miliz
Iygieneverwaltung: Allgemeine Inspektionen, Desinfektionsdienst, Inspektion des Lebenf
mittelhandels und der Lebensmittellabrikation, Subventionen für hygienische Anlagen un
prophylaktische Maßnahmen; nationales Kinderwerk; Mütterberatungen, Krippen, Anstaltch
ınd Kolonien für sehwächliche Kinder; Subventionierung kommunaler Wasserleitungs- us
Kanalisationsanlagen; Subventionen an das Nationalwerk für Kriegsinvaliden
Ministerium für Kunst und
Wissenschaft (Ministöre des
3elences et, des arte}
Ministerium für auswärtige
Angelegenheiten (Ministöre
des aflairer etrangöäres})
Ministerium für nationale Ver-
teidigung (Ministere de la
defense nationale)
Unterrichtswesen: 2 Staatsuniversitäten und Subventionen an die freie Universität voP
Brüssel und an die katholische Universität von Löwen, Staatliche Athenäen; staatliche Lehre!”
»ildungsanstalten. Inspektion des höheren Unterrichts (15 Inspektoren), der Lehrerbildung“
ınstalten (16 Inspektoren) und der Elementarschulen, bestehend aus der Inspection civi
inspecteurs principaux und inspecteurs cantonaux) und der Inspeetion religieuse; Zahlung de
rzesetzlichen Gehälter an das Unterrichtspersonal der kommunalen, adoptierten und adoptable
Elementarechulen und Kleinkinderschulen und der Pensionen für kommunale Lehrer und 1f&
las Unterrichtspersonal an adoptierten und adoptablen Primärschulen und für die Lehrer a0
rovinziellen oder genehmigten Lehrerbildungsanstalten; Subventionen zugunsten der »Begabte
Fonds« der Kommunnen und Arrondissements; Subventionen an Provinzen und Kommune?
‘ür die höheren Lehranstalten und für den Bau und die Ausstattung von Schulen
Zunst und Wissenschaft: Staatliche Institute, Museen, Musikkonservatorien, Archiv“
staatliche Bibliothek und staatliche Akademie der sehönen Künste
39 diplomatische Vertretungen und 36 Konaulate; Adel und Orden
Hoerwesen: Truppenstärke 4086 Offiziere und 63 000 Mannschaften; Munitions- und Waien”
fabriken; Amt für Gasschutz; Militärakademie und Kadettenschule
Gendarmerie (148 Offiziere und 6000 Mannschaften) mit eirenem Budget