Full text: Anleiherecht, Reichsschuldenwesen, Reichsschuldbuch, Anleiheablösung, Anleihen auf Grund des Dawes-Plans, Anleihen der Reichspost und Anleihen der Schutzgebiete

Auslosungsrechts Anleiheablösungsschuld im gleichen 
Nennbetrag abzuliefern ist. Von den Zinsen werden 
L0% Steuerabzug vom Kapitalertrag einbehalten und 
von der Reichsschuldenverwaltung an die zuständige 
Finanzkasse abgeführt. Mit diesem Steuerabzug ist 
die Einkommensteuer oder Körperschaftssteuer des 
Empfängers von den Zinsen entrichtet. Hiernach er- 
hält ein Gläubiger, der z. B. 100 RM. Anleiheablösungs- 
schuld und Auslosungsrechte hat, falls diese Aus- 
losungsrechte gezogen werden: 
VO 
1930 
1935 
1940 
1945 
1950 
1955 
an Kapital 
RM. .. 
an Zinsen 
ab 10 v. H. 
Steuer ' 
RM. ... 1101.25 
Zusammen 
RM.... 601.25) 702,50| 803,75] 905, —11 008,25 IL 1.07.50. 
Die Anleiheablösungsschuld mit Auslosungsrechten hat 
in der Zeit seit ihrer amtlichen Notierung im November 
1926 bis zum November 1928 einen Börsenkurs zwischen 
rund 77 und rund 49% des fünffachen Nennbetrages 
yehabt, 
Die letzte Ziehung der Auslosungsrechte hat bei 
der‘ Reichsschuldenverwaltung am 8. Oktober 1928 
stattgefunden. Die Auszahlung der Einlösungsbeträge, 
die bei dieser Ziehung etwa 170 Millionen RM. aus- 
machen, erfolgte vom 81. Dezember 1928 ab. Die 
Ziehungslisten werden im Deutschen Reichsanzeiger 
bekanntgemacht, ebenso in der in Grünberg i. Schl. 
erscheinenden Allgemeinen Verlosungstabelle, die bei 
sämtlichen Banken und Sparkassen eingesehen werden 
XXVII
	        
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