Auslosungsrechts Anleiheablösungsschuld im gleichen
Nennbetrag abzuliefern ist. Von den Zinsen werden
L0% Steuerabzug vom Kapitalertrag einbehalten und
von der Reichsschuldenverwaltung an die zuständige
Finanzkasse abgeführt. Mit diesem Steuerabzug ist
die Einkommensteuer oder Körperschaftssteuer des
Empfängers von den Zinsen entrichtet. Hiernach er-
hält ein Gläubiger, der z. B. 100 RM. Anleiheablösungs-
schuld und Auslosungsrechte hat, falls diese Aus-
losungsrechte gezogen werden:
VO
1930
1935
1940
1945
1950
1955
an Kapital
RM. ..
an Zinsen
ab 10 v. H.
Steuer '
RM. ... 1101.25
Zusammen
RM.... 601.25) 702,50| 803,75] 905, —11 008,25 IL 1.07.50.
Die Anleiheablösungsschuld mit Auslosungsrechten hat
in der Zeit seit ihrer amtlichen Notierung im November
1926 bis zum November 1928 einen Börsenkurs zwischen
rund 77 und rund 49% des fünffachen Nennbetrages
yehabt,
Die letzte Ziehung der Auslosungsrechte hat bei
der‘ Reichsschuldenverwaltung am 8. Oktober 1928
stattgefunden. Die Auszahlung der Einlösungsbeträge,
die bei dieser Ziehung etwa 170 Millionen RM. aus-
machen, erfolgte vom 81. Dezember 1928 ab. Die
Ziehungslisten werden im Deutschen Reichsanzeiger
bekanntgemacht, ebenso in der in Grünberg i. Schl.
erscheinenden Allgemeinen Verlosungstabelle, die bei
sämtlichen Banken und Sparkassen eingesehen werden
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