kann, und in den Zeitschriften der Sparkassen- und
Kreditgenossenschaftsverbände, Die Einlösung der ge-
zogenen Stücke geschieht in Groß-Berlin bei der
Reichsschuldenkasse, außerhalb Berlins bei sämtlichen
mit Kasseneinrichtung versehenen Reichsbankanstal-
ten. Die Gläubiger von Schuldbuchkonten erhalten
ihre Einlösungbeträge von Amts wegen durch ‘die
Reichsschuldenverwaltung zugesandt.
Weitere Rechte des Altbesitzers sind die auf Vor-
zugsrente und Wohlfahrtsrente. Von ihnen und von
der Barabfindung wird weiter unten die Rede sein.
Als Stichtag für den Unterschied von Altbesitz und
Neubesitz ist der 1. Juli 1920 bestimmt worden.
Markanleihen des Reichs, die der Gläubiger nachweis-
lich vor diesem Tage erworben hat und die ihm von
dem Erwerbe bis zur Anmeldung ununterbrochen ge-
hört haben, sind nach 8 9 des Anleiheablösungsgesetzes
Altbesitzanleihen.
Der Umtausch im Neubesitzverfahren
hat sich in den allereinfachsten Formen — gewisser-
maßen über den Ladentisch — abgespielt, da hier der
Inhaber des Stücks oder beim Schuldbuch der einge-
tragene Gläubiger ohne weiteres Anleiheablösungs-
schuld erhielt Bis zum 80. September 1928 hatte die
Reichsschuldenverwaltung für Neubesitzanleihen im
Umtauschwerte von 29,8 Milliarden Mark Anleiheab-
Jlösungsschuld im Betrage von rund 745 Millionen RM.
gewährt.
Dagegen erforderte das Altbesitzverfahren,
bei dem in jedem einzelnen Falle zu entscheiden
war, ob der Antragsteller die Papiere vor dem 1, Juli
1920 erworben hatte und ob sie ihm seitdem ununter-
brochen gehört hatten, einen. großen Apparat. Eine
eingehende Darstellung dieses Verfahrens und aller da-
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