Full text: Anleiherecht, Reichsschuldenwesen, Reichsschuldbuch, Anleiheablösung, Anleihen auf Grund des Dawes-Plans, Anleihen der Reichspost und Anleihen der Schutzgebiete

kann, und in den Zeitschriften der Sparkassen- und 
Kreditgenossenschaftsverbände, Die Einlösung der ge- 
zogenen Stücke geschieht in Groß-Berlin bei der 
Reichsschuldenkasse, außerhalb Berlins bei sämtlichen 
mit Kasseneinrichtung versehenen Reichsbankanstal- 
ten. Die Gläubiger von Schuldbuchkonten erhalten 
ihre Einlösungbeträge von Amts wegen durch ‘die 
Reichsschuldenverwaltung zugesandt. 
Weitere Rechte des Altbesitzers sind die auf Vor- 
zugsrente und Wohlfahrtsrente. Von ihnen und von 
der Barabfindung wird weiter unten die Rede sein. 
Als Stichtag für den Unterschied von Altbesitz und 
Neubesitz ist der 1. Juli 1920 bestimmt worden. 
Markanleihen des Reichs, die der Gläubiger nachweis- 
lich vor diesem Tage erworben hat und die ihm von 
dem Erwerbe bis zur Anmeldung ununterbrochen ge- 
hört haben, sind nach 8 9 des Anleiheablösungsgesetzes 
Altbesitzanleihen. 
Der Umtausch im Neubesitzverfahren 
hat sich in den allereinfachsten Formen — gewisser- 
maßen über den Ladentisch — abgespielt, da hier der 
Inhaber des Stücks oder beim Schuldbuch der einge- 
tragene Gläubiger ohne weiteres Anleiheablösungs- 
schuld erhielt Bis zum 80. September 1928 hatte die 
Reichsschuldenverwaltung für Neubesitzanleihen im 
Umtauschwerte von 29,8 Milliarden Mark Anleiheab- 
Jlösungsschuld im Betrage von rund 745 Millionen RM. 
gewährt. 
Dagegen erforderte das Altbesitzverfahren, 
bei dem in jedem einzelnen Falle zu entscheiden 
war, ob der Antragsteller die Papiere vor dem 1, Juli 
1920 erworben hatte und ob sie ihm seitdem ununter- 
brochen gehört hatten, einen. großen Apparat. Eine 
eingehende Darstellung dieses Verfahrens und aller da- 
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