Full text: Anleiherecht, Reichsschuldenwesen, Reichsschuldbuch, Anleiheablösung, Anleihen auf Grund des Dawes-Plans, Anleihen der Reichspost und Anleihen der Schutzgebiete

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gültig. Bei auftauchenden Zweifeln entscheidet jedoch 
der deutsche Text. 
XIV. 
Alle Obligationen dieser Ausgabe sind mit der 
Unterschrift oder mit dem Faksimile der Unterschrift 
des Unternehmers oder seines Vertreters und der zur 
Vertretung der Bank, des Treuhänders und der Reichs- 
schulden verwaltung ermächtigten Personen versehen. 
XV. 
Im übrigen gelten die Bestimmungen des In: 
dustriebelastungsgesetzes vom 30. August 1924. 
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{Ort} 
(Fra bıw. Name des Unternehmers) 
Die Bank und der auf Grund des Industrie- 
belastungsgesetzes ernannte Treuhänder für deutsche 
Industrie-Obligationen bestätigen gemäß $ 14 Abs. 3 
des Gesetzes hiermit, daß diese Obligation eine ver- 
äußerliche Obligation im Sinne des Gesetzes ist. . 
Der Treuhänder bestätigt, daß diese Obligation 
einen Teil der in dem genannten Gesetze vorge- 
sehenen Ausgabe bildet und gemäß den Bestimmungen 
dieses Gesetzes ausgestellt worden ist. Er erklärt 
ferner, daß er die dem Inhaber der Obligation zu- 
stehenden Rechte wahrnehmen wird, 
Berlin. den ... 
Bank für deuische Der Treuhänder für 
Industrie-Obligationen deutsche Industrie-Obligationen 
Die Deutsche Regierung gewährleistet die Zinsen 
und die Tilgung dieser Ausgabe von Obligationen 
nach Maßgabe des 8 68 des Industriebelastungs- 
vesetzes. 
Berlin, den 
Für die Reichsregierung: 
Reichsschuldenverwaltung 
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