Dem Tilgungsfonds wurden zur Anlegung gemäß
$ 15 des Gesetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen
zugeführt:
im Rechnungsjahre 1926 70116 667,00 RM.,
m 1927 64 800000,00 .,
Die im 8 47 des Gesetzes über die Ablösung öffentlicher
Anleihen vorgesehene Gewährung von Barabfindungen
an bedürftige Anleihealtbesitzer, die Markanleihen
im Gesamtnennbetrage von weniger als
1000 Mark besitzen, war am 81. Dezember 1927 im
wesentlichen beendet, Bis zu diesem Zeitpunkt waren
derartige Zahlungen im —Gesamtbetrage von
25 801 186,85 RM. zur Verrechnung gelangt. Die Gesamtausgabe
für diesen Zweck wird etwa 80 Millionen
RM. betragen. Die Verwendung des durch diese
Barabfindungen nicht in Anspruch genommenen Teiles
der durch den Haushalt für 1925 zur Verfügung gestellten
150 Millionen RM. zur Einlösung von Auslosungsrechten,
die Sparkassen, Versicherungsträger
usw, als Anleihealtbesitzer erlangt haben, ist vorbereitet.
Die an bedürftige Inhaber von Auslosungsrechten
der Anleiheablösungsschuld nach Maßgabe der 88 18
bis 26 des Gesetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen
zu gewährende Vorzugsrente wird unter Berücksichtigung
der durch das Gesetz vom 9. Juli 1927
(Reichsgesetzbl. I S. 171) herbeigeführten Erhöhung der
Bedürftigkeitsgrenze von 800 RM. auf 1000 RM. voraussichtlich
75 Millionen RM. jährlich erfordern. Die
Zuerkennung der Renten, die frühestens vom 1, November
1925 ab laufen, hat infolge der großen Zahl der
Anträge längere Zeit in Anspruch genommen. Es
haben daher bei den Bewilligungen in größerem Umfange
Nachzahlungen für die seit der Antragstellung
verflossene Zeit geleistet werden müssen, woraus sich
Abweichnungen von dem vorgenannten Jahresbetrag
ergeben. Es sind an Vorzugsrenten gezahlt worden:
im Rechnungsjahre 1925 ‚2. 1074 941,90 RM.,
1926 . . . . 883578 960,05
® » 1927 (bis zum
31. Dezemher 19927)
In
48 933 164.08
43°