Full text: Anleiherecht, Reichsschuldenwesen, Reichsschuldbuch, Anleiheablösung, Anleihen auf Grund des Dawes-Plans, Anleihen der Reichspost und Anleihen der Schutzgebiete

IHIL. 
A. Anleihekredite und Verwendung des Anleihe- 
erlöses, 
ı.. Während bisher die bewilligten Anleihekredite 
in Kraft blieben, bis‘ sie durch eine Anleihe in An- 
spruch genommen wurden oder infolge des Wegfalls 
untsprechender außerordentlicher Ausgaben oder auf 
Grund von Mehreinnahmen im außerordentlichen 
Haushalt in Abgang gestellt werden konnten, ist der 
Reichstag mit Beginn des Rechnungsjahrs 1927 dazu 
übergegangen, die alten Kredite, soweit von ihnen noch 
kein Gebrauch gemacht war, außer Kraft zu setzen und 
die zur Bestreitung einmaliger außerordentlicher Aus- 
zaben aus früheren Rechnungsjahren noch erforder- 
lichen Anleihekredite jeweils neu zu bewilligen. Dem- 
entsprechend hat das Gesetz über die Feststellung des 
Reichshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1927 vom 
14. April 1927 (Reichsgesetzbl, II S. 201) für derartige 
Anleihereste aus früheren Jahren unter Außerkraift- 
setzung der entsprechenden älteren Kredite die Summe 
von 487 289 120 RM. neu bewilligt. Für das Rechnungs- 
jahr 1927 wurde die Summe der aus Reichsanleihen 
flüssig zu machenden Mittel auf 466 392 950 RM. festge- 
setzt Insgesamt standen somit als Anleihekredite 
953 682 070 RM. zur Verfügung. Hiervon sind auf Grund 
des Abschlußergebnisses für 1926 als nicht erforderlich 
38 823 195,14 RM. in Abgang gestellt worden, so daß für 
das Rechnungsjahr 1927 ein Kredit von 914 858 874,86 RM. 
verblieb. Dieser Kredit war am 81. Dezember 1927 
nicht in Anspruch genommen, da die Anleihe des Deut- 
schen Reichs von 1927 noch im Rechnungsjahre 1926 
auf Grund des Haushaltsgesetzes vom 31. März 1926 be- 
geben worden ist. 
2. Nach den Haushaltsplänen betrugen beim außerordentlichen 
Haushalt die 
1924 
1925 . 
1926 . 
1927 _ 
Einnahmen Ausgaben 
RM AM 
316619587 910955 814 
1140 404 531 472 494 
s - Bar +1 427 
LO 4 150 
Zusammen . . . . 763035588 2763553 885 
[4 
"39
	        
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