geschrieben ist, hat die Reichsschuldenverwaltung auf
Antrag des Berechtigten eine neue auf den Inhaber
lautende Urkunde zu erteilen.
8 13.
Ersatz bei Vernichtung.
Wird die Vernichtung einer auf den Inhaber lau-
tenden Schuldurkunde behauptet, so hat die Reichs
schuldenverwaltung auf Antrag des bisherigen In-
habers für die Urkunde Ersatz zu leisten, wenn sie die
Vernichtung für nachgewiesen erachtet?).
Dasselbe gilt für eine auf Namen oder an Order
lautende Schuldverschreibung oder Schatzanweisung,
wenn der Antragsteller nachweist, daß er zur Zeit der
Vernichtung verfügungsberechtigter Besitzer war.
8 14.
Aufgebotsverfahren.
Ist eine auf Namen oder an Order lautende Schuld-
verschreibung oder Schatzanweisung abhanden gekom-
men oder vernichtet, so kann die Urkunde, wenn nicht
in ihr das Gegenteil bestimmt ist, im Wege des Auf-
gebotsverfahrens für kraftlos erklärt werden.
Die Vorschriften des 8 799 Abs. 2 und des $ 800 des
Bügerlichen Gesetzbuchs finden entsprechende An-
wendung.
$ 15.
Einlösung aufgebotener unverzinslicher Schatz-
anweisungen.
Ist eine unverzinsliche Schatzanweisung zum Zwecke
der Kraftiloserklärung aufgeboten, so kann der Antrag-
Steller am Fälligkeitstage die Zahlung des fälligen
Betrags gegen Sicherheitsleistung oder die Hinter-
legung des Betrags fordern, Die Art der Sicherheits-
leistung oder die Hinterlegungsstelle wird von der
Reichsschuldenverwaltung bestimmt.
8 16.
Zuständiges Aufgebotsgericht,
Für das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Kraft-
loserklärung einer Schuldverschreibung oder Schatz-
SE -
u a Für die Erneuerung schadhafter Schuldverschreibungen
Hd Zinsscheinbogen siehe & 798 BGB.