Für die Umschreibung einer auf den Inhaber lau-
tenden Schuldverschreibung oder Schatzanweisung auf
den Namen eines bestimmten Berechtigten darf eine
Stempelahbgabe nicht erhoben werden.
8 21.
Umwandlung in Buchschulden.
Schuldverschreibungen, die auf den Inhaber lauten
und keiner vertraglichen Tilgungspflicht unterliegen,
können in Buchsechulden des Reichs umgewandelt
werden.
Die Umwandlung erfolgt durch Eintragung in das
Reichsschuldbuch. Das Nähere wird durch das Reichs-
schuldbuchresetz bestimmt.
$ 22,
Verzinsung, Tilgung und sonstige Verwaltung der
Reichsschulden.
Die Verzinsung und Tilgung sowie die sonstige Ver-
waltung der in diesem Gesetze geregelten Reichs-
schulden liegt der Reichsschuldenverwaltung ob*. Der
Reichsminister der Finanzen hat ihr die erforderlichen
Beträge rechtzeitig zur Verfügung zu stellen,
„Die Anordnungen. über die.Ausführung.der. Tilgung
und über die Verwendung der zur Tilgung. bestimmten
Mitiel_erläßt der Reichsminister der Finanzen, soweit
Nicht durch ..Gesetz oder Vertrag Bestimmungen. dar-
über getroffen sind. Die Bestimmungen über die Aus-
1) Die Reichsschuldenverwaliung bedient sich zur Einlösung
der fälligen Schuldurkunden neben der Reichsschuldenkasse der
Anstalten der Reichsbank. Nach ® 25 des Bankgesetzes vom
30, Qugust 1924 (RGBI. II S. 235) ist die Reichsbank verpflichtet,
dies Geschäfte für die allgemeine Reichsverwaltung Kosten-
und gebührenfrei zu erledigen. Durch Bekanntmachung des
Reichsministers der Finanzen und des Reichspostministers vom
28. Januar 1928 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer
Stantsanzeiger Nr. 26 vom 381. Januar 1928) ist die Preußische
Staatsbank (Seehandlung) in Berlin zur Einlösungsstelle für
die Zinsscheine der Reichsanleihen und Reichspostanleihen und
durch Bekanntmachung des Reichsministers der Finanzen vom
gleichen Tage die Preußische Zentral-Genossenschaftskasse in
Berlin zur Einlösungsstelle für die. Zinsscheine der BReichs-
Anleihen bestellt worden.
Anleiherecht *