Full text: Anleiherecht, Reichsschuldenwesen, Reichsschuldbuch, Anleiheablösung, Anleihen auf Grund des Dawes-Plans, Anleihen der Reichspost und Anleihen der Schutzgebiete

und Übergabe des Papiers abzuspielen hätte, erfordert 
die letztere die Umschreibung des Namens des Zeden- 
ten auf den des Zessionars, Nach allgemeinen Grund- 
sätzen könnte das Reich im ersteren Falle dem 
Zessionar auch Einwendungen aus der Person des 
Zedenten entgegensetzen; im Falle der wertpapier- 
rechtlichen Zession stehen ihm nur die im $ 9 be- 
zeichneten Einwendungen zu. Der letzteren Bestim- 
mung gegenüber war es notwendig, das Reich durch 
die Rechtsvermutung des 8 7 Abs. 1 zu schützen; diese 
Vermutung gilt nur zugunsten des Reichs, das Reich 
wird also von seiner Leistungspflicht befreit, wenn es 
an den namentlich Benannten — mag es der ursprüng- 
lich Benannte oder ein anderer sein, auf den die Ur- 
kunde umgeschrieben ist — leistet, ohne daß es dessen 
Berechtigung nachzuprüfen braucht. Andererseits ist 
das Reich aber befugt, das Recht des Benannten nach- 
zuprüfen und die Leistung an ihn gegebenenfalls zu 
verweigern. Weiterhin hat die Rechtsvermutung zur 
Folge, daß das Reich nicht verpflichtet ist, an einen 
nicht Benannten zu leisten, selbst wenn er der aus der 
Urkunde Berechtigte wäre, daß es vielmehr verlangen 
umschreiben läßt. Da die Umschreibung von der Er- 
Füllung gewisser Förmlichkeiten abhängt, bietet sie 
eine Gewähr dafür, daß derjenige, auf den umge- 
kann, daß er die Urkunde zuvor auf seinen Namen 
schrieben wird, befugt ist. das Recht aus der Urkunde 
geltend zu machen, 
Abs. 2 trifft über die Umschreibung Bestimmung. 
Es ist hierbei grundsätzlich davon ausgegangen, daß 
eine die Rechtsverhältnisse der Namensurkunden nach- 
weisende Buchführung der Reichsschuldenverwaltung 
nicht zur Pflicht gemacht ist. Die Regelung im 
Abs. 1 hat die Folge, daß zum Antrage auf Umschrei- 
bung auch der Erbe und der Zessionar zugelassen 
werden muß; über den Nachweis des Rechtes aus der 
Urkunde ist in diesem Falle gemäß 8 19 Bestimmung 
zu treffen. 
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bringt die Regelung für die Schuldverschreibungen 
and Schatzanweisungen, die an Order lauten. Die 
vorgesehene Bestimmung steht im Einklang mit den
	        
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