I. Das sstaatlose Ich t
leicht im Zusammenhang mit geregelter Nahrungszufuhr ~ und
mit dem Zwang zu geregelter Betätigung des Gegenteils. Sonst
aber lebt das Ich, das schon ausgebreitete Studien im Raum ge-
trieben hat, noch lange zeitlos dahin. Zwischen gestern, heute und
morgen lernt es erst verhältnismäßig spät unterscheiden, und würde
es nie lernen, wenn nicht die Umwelt, in und mit der es lebt, es
dazu nötigte.
Ob eigene. Erfahrung ein Ich, das sich selbst überlassen bliebe,
mit Notwendigkeit zur Anschauung eines dreidimensionalen Raumes,
zur Vorstellung einer, an räumlichen Entfernungen meßbaren Zeit
führen würde wer wills glaubhaft nachweisen?
Tatsache ist, daß das Ich durch Erfahrung und Erziehung in die
Anschauung von Raum und Zeit hineingezogen wird, die die Kultur-
menschheit sich im Lauf ungezählter Jahrtausende erarbeitet hat.
Diese Arbeit, das werdende Ich in Formen hineinzuziehen, die für
das Leben in und mit der Kulturmenschheit unentbehrlich sind, leistet
die Familie.
Der Raum ist innerhalb der Kulturmensschheit die allgemein
gültige Form des Seins, die Zeit die allgemein gültige Form des
Werdens. Außerdem bedarf die Kulturmenschheit noch einer Form
für den Verkehr von Ich zu Ich. Diese Form mit allgemeinster
Gültigkeit, wie die Raum- und Zeitvorsstellung zu entwickeln, ist die
Kulturmensschheit nicht imstande gewesen. Die Allgemeinheit reicht
hier nur bis zur Grenze der Volksgemeinschaft. In ihrem Dienst
übermittelt die Familie dem werdenden Ich das geistige Verkehrs-
mittel der Sprache.
Ob ein Ich auch ohne Erziehung lernen würde, sich in Raum und
Zeit zurechtzufinden, darüber mag man allenfalls streiten; daß kein
Ich ohne Erziehung eine Sprache sprechen lernen würde, darf man
hoffentlich als unbestrittene Tatsache hinstellen.
Das Innenleben des werdenden Ichs, soweit es sich durch Be-
obachtung erschließen läßt, ist von Haus aus gänzlich formlos. Die
Ausdrucksformen, die das wachsende und gedeihende Ich seinem
Innenleben aus Eigenem gibt, sind für die Mitwelt nur teilweise
erfreulich, jedenfalls für einen geregelten Verkehr auf die Dauer
unbrauchbar. Durch den kaum merklichen Zwang unausweichlicher
Gewöhnung wird das Ich genötigt, in die weitreichende Verkehrs-