Full text: Das Ich und der Staat

11. Das Jch in staatlicher Erziehung 
enn das Ich sich weder räumlich noch zeitlich abgrenzen ~ 
WMrrs auch nicht abschließen + kann, wenn das Ich gefühls- 
mäßig das Dasein einer Umwelt erkennen und anerkennen muß, 
worüber es keine Macht hat, wovon es aber bis zur Hilflosigkeit 
abhängig ist; so darf das Ich sich nicht darüber beschweren, daß zu 
seiner Zeit auch ein so unbekanntes Wesen wie der Staat die Hand 
nach ihm ausssstreckt. 
Das Ich beschwert sich auch kaum, es wundert sich höchstens und 
begrüßt den ersten Eingriff des Staates in sein Leben, den Zwang, 
zur Schule zu gehen, je nach Anlage und Familienerziehung mit 
Freude oder Verdruß. 
So wenig das Ich ursprünglich von Raum und Zeit weiß, so 
wenig weiß es von Pflichten. Das Ich hat von Haus aus keinerlei 
Drang zur Hingabe, es ist ausschließlich beherrscht von Selbstsucht. 
Aber das Ich, das allein den Antrieben überlassen bleibt, die ihm 
seine Selbstsucht gibt, sein eingeborener Drang, sich, nur sich zu 
erhalten und zu steigern, geht zugrunde. Daraus erwächst der 
Familie das Naturrecht der Erziehung, das Recht, die Selbstsucht 
des Ichs soweit zu verneinen, wie es zum Gedeihen des Ichs not- 
wendig ist. 
Dasselbe Recht, die natürliche Selbstsucht des Ichs zu verneinen 
und in bestimmte Grenzen zurückzudrängen, nimmt der Staat für 
sich in Anspruch, wenn er das Ich zwingt, von seiner freien Zeit — 
die es bisher zum Spiel verwenden konnte ~ einen angemessenen 
Teil ihm zu opfern und in der Schule und mit Arbeiten für die 
Schule zu verbringen. Warum spielt das Ich? Weil es im Spiel 
vorhandenes Können übt und neues Können hinzugewinnt. Spielen 
ist Selbsterziehung. Spielend gibt daher auch die Familienerziehung 
ihr Bestes. 
“rss nun der Staat der Meinung ist, daß Selbsterziehung und 
Familienerziehung nicht genügen, daß vielmehr zu gegebener Zeit 
die Schulerziehung hinzuzutreten habe; so muß der Staat damit
	        
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