Object: 10 Jahre Wiederaufbau

ÖSTERREICHISCHE AUSSENPOLITIK 1918-1028 
Von Konsul Norbert Bischoff. 
VON DER GEBURT DER REPUBLIK BIS ZUM 
VERTRAGE VON ST. GERMAN. 
Das Selbstbestimmungsrecht der Deutschen 
des kaiserlichen Oesterreich stand an der Wiege der 
neuen Republik. Die Folgerungen, die sich aus diesem 
Prinzip ergeben: Zusammenfassung aller Deutschen 
des alten Reiches in einem Staatswesen und Anschluß 
dieses neuen Staatswesens an Deutschland, wurden irn 
den stürmischen Oktobertagen des Jahres 1018, als 
die Monarchie in Trümmer fiel, von der überwiegen- 
den Mehrheit der deutschen Abgeordneten des 
Reichsrates klar erfaßt. Sie fandl_ schließlich ihren 
Ausdruck in dem von der provisorischen National- 
versammlung am 12. November 1018 beschlossenen 
Gesetze über die Staats- und Regierungsform, dessen 
Artikel 2 besagt, daß Deutschösterreich ein Be- 
standteil der Deutschen Republik ist und in deı 
Staatserklärung vom 22. November 1918, durch die 
alle von Deutschen bewohnten Gebiete des alten 
Reiches für Deutschösterreich in Anspruch genommen 
wurden. | Damit war der damaligen ersten Außen- 
politik des’neuen Staates ein deutliches Ziel gewiesen. 
Als Staatskanzler Dr. Renner am I5. März 1919 
der Konstituierenden Nationalversammlung das Pro- 
gramm der von ihm gebildeten Regierung vorlegte. 
bezeichnete er die Wahrung des Selbstbestimmungs- 
rechtes aller Deutschen des alten Reiches und die 
Durchführung des Anschlusses an Deutschland als die 
außenpolitischen Aufgaben der Staatsregierung. Eine 
erfolgreiche Lösung dieser beiden Aufgaben durfte 
damals um so eher erhofft werden, als der Grund- 
satz des Selbstbestimmungsrechtes der Nationen ge- 
rade von der gegnerischen Mächtesruppe proklamierı 
worden war. 
Die Hoffnung auf die praktische Durchführung 
dieses Grundsatzes erwies sich in der Folge indes 
bald als trügerisch. Für den 12. Mai I019 war die 
deutschösterreichische Delegation zur Eröffnung der 
Friedensverhandlungen nach St. Germain-en-Laye 
eingeladen worden. Zufolge eines Beschlusses der 
Nationalversammlung begab sich der Staatskanzler 
Dr. Karl Renner als bevollmächtigter Vertreter der 
Deutschösterreichischen Republik, welchem als politische 
Berater die Abgeordneten Dr. Alfred Gürtler und 
Dr. Ernst Schönbauer beigegeben worden waren, 
nach St. Germain. Der Friedensdelegation gehörten 
außerdem noch vier Funktionäre des Staatsamtes für 
Aeußeres als Generalkommissäre an. Es waren dies 
der Stellvertreter des Staatssekretärs für Aeußeres, 
Minister a. D. Dr. Franz Klein, Sektionschef Franz 
Peter, Sektionschef Johann Andreas Eichhoff und 
Sektionschef Dr. Richard Schüller. Eine Anzahl von 
Hilfskräften, Sachverständigen und Experten für die 
Abgrenzungsfragen und die Angelegenheiten der be- 
setzten und bedrohten Gebiete begleiteten die Dele- 
gation. Die Mitglieder der Delegation wurden in 
St. Germain von der Außenwelt vollkommen: abge- 
schlossen und unter ständige militärische Bewachung 
gestellt. Der Verkehr mit der Friedenskonferenz der 
alliierten und assoziierten Mächte vollzog sich zunächst 
gleichfalls ausschließlich durch Vermittlung der militäri- 
schen Ortsbehörde.. Die Verhandlungen wurden auf 
schriftlichem Wege geführt. 
Die Friedensbedingungen, welche der öster- 
reichischen Delegation in zwei Teilen am 2. Juni und 
am 20. Juli 1919 überreicht wurden, übertrafen an 
Schwere die ärgsten Befürchtungen. Sie beruhten auf 
zwei von uns stets als fundamentale Irrtü- 
mer betrachteten Annahme: der alleinigen Kriegs- 
schuld Deutschlands und seiner Alliierten und der 
Identität der Rechtspersönlichkeit des neuen Staates 
mit jener des alten. Es gelang den scharfsinnigen Ad. 
überzeugenden /Ausführungen der deutschösterreichi- 
schen Friedensdelegation nicht, diese beiden Grund- 
irrtümer zu besiegen. Infolgedessen war der Möglich- 
keit einer Verbesserung der Friedensbedingungen nur 
mehr ein geringfügiger Spielraum gelassen. Dieser 
wurde noch weiter verengt, als aus den Friedensbe- 
dingungen vom 20. Juli hervorging, daß die Gegner 
nicht gesonnen waren, das Selbstbestimmungsrecht des 
deutschösterreichischen Volkes anzuerkennen. Die 
Grenzen des neuen Staates waren derart gezogen, daß 
von den etwa zehn Millionen Deutschen des alten 
Oesterreichs die Besiedlungsgebiete von rund vier Mil- 
lionen fremdnationalen Staaten zugewiesen wurden. 
Es gelang nicht, wesentliche Aenderungen in der 
Grenzziehung im Norden unseres Staates zu erwir- 
ken, und es gelang nicht, die besonders schmerzhafte 
Abtrennung des deutschen Siedlungsgebietes im 
süden Tirols zu verhindern, obzwar hierüber auch 
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