ÖSTERREICHISCHE AUSSENPOLITIK 1918-1028
Von Konsul Norbert Bischoff.
VON DER GEBURT DER REPUBLIK BIS ZUM
VERTRAGE VON ST. GERMAN.
Das Selbstbestimmungsrecht der Deutschen
des kaiserlichen Oesterreich stand an der Wiege der
neuen Republik. Die Folgerungen, die sich aus diesem
Prinzip ergeben: Zusammenfassung aller Deutschen
des alten Reiches in einem Staatswesen und Anschluß
dieses neuen Staatswesens an Deutschland, wurden irn
den stürmischen Oktobertagen des Jahres 1018, als
die Monarchie in Trümmer fiel, von der überwiegen-
den Mehrheit der deutschen Abgeordneten des
Reichsrates klar erfaßt. Sie fandl_ schließlich ihren
Ausdruck in dem von der provisorischen National-
versammlung am 12. November 1018 beschlossenen
Gesetze über die Staats- und Regierungsform, dessen
Artikel 2 besagt, daß Deutschösterreich ein Be-
standteil der Deutschen Republik ist und in deı
Staatserklärung vom 22. November 1918, durch die
alle von Deutschen bewohnten Gebiete des alten
Reiches für Deutschösterreich in Anspruch genommen
wurden. | Damit war der damaligen ersten Außen-
politik des’neuen Staates ein deutliches Ziel gewiesen.
Als Staatskanzler Dr. Renner am I5. März 1919
der Konstituierenden Nationalversammlung das Pro-
gramm der von ihm gebildeten Regierung vorlegte.
bezeichnete er die Wahrung des Selbstbestimmungs-
rechtes aller Deutschen des alten Reiches und die
Durchführung des Anschlusses an Deutschland als die
außenpolitischen Aufgaben der Staatsregierung. Eine
erfolgreiche Lösung dieser beiden Aufgaben durfte
damals um so eher erhofft werden, als der Grund-
satz des Selbstbestimmungsrechtes der Nationen ge-
rade von der gegnerischen Mächtesruppe proklamierı
worden war.
Die Hoffnung auf die praktische Durchführung
dieses Grundsatzes erwies sich in der Folge indes
bald als trügerisch. Für den 12. Mai I019 war die
deutschösterreichische Delegation zur Eröffnung der
Friedensverhandlungen nach St. Germain-en-Laye
eingeladen worden. Zufolge eines Beschlusses der
Nationalversammlung begab sich der Staatskanzler
Dr. Karl Renner als bevollmächtigter Vertreter der
Deutschösterreichischen Republik, welchem als politische
Berater die Abgeordneten Dr. Alfred Gürtler und
Dr. Ernst Schönbauer beigegeben worden waren,
nach St. Germain. Der Friedensdelegation gehörten
außerdem noch vier Funktionäre des Staatsamtes für
Aeußeres als Generalkommissäre an. Es waren dies
der Stellvertreter des Staatssekretärs für Aeußeres,
Minister a. D. Dr. Franz Klein, Sektionschef Franz
Peter, Sektionschef Johann Andreas Eichhoff und
Sektionschef Dr. Richard Schüller. Eine Anzahl von
Hilfskräften, Sachverständigen und Experten für die
Abgrenzungsfragen und die Angelegenheiten der be-
setzten und bedrohten Gebiete begleiteten die Dele-
gation. Die Mitglieder der Delegation wurden in
St. Germain von der Außenwelt vollkommen: abge-
schlossen und unter ständige militärische Bewachung
gestellt. Der Verkehr mit der Friedenskonferenz der
alliierten und assoziierten Mächte vollzog sich zunächst
gleichfalls ausschließlich durch Vermittlung der militäri-
schen Ortsbehörde.. Die Verhandlungen wurden auf
schriftlichem Wege geführt.
Die Friedensbedingungen, welche der öster-
reichischen Delegation in zwei Teilen am 2. Juni und
am 20. Juli 1919 überreicht wurden, übertrafen an
Schwere die ärgsten Befürchtungen. Sie beruhten auf
zwei von uns stets als fundamentale Irrtü-
mer betrachteten Annahme: der alleinigen Kriegs-
schuld Deutschlands und seiner Alliierten und der
Identität der Rechtspersönlichkeit des neuen Staates
mit jener des alten. Es gelang den scharfsinnigen Ad.
überzeugenden /Ausführungen der deutschösterreichi-
schen Friedensdelegation nicht, diese beiden Grund-
irrtümer zu besiegen. Infolgedessen war der Möglich-
keit einer Verbesserung der Friedensbedingungen nur
mehr ein geringfügiger Spielraum gelassen. Dieser
wurde noch weiter verengt, als aus den Friedensbe-
dingungen vom 20. Juli hervorging, daß die Gegner
nicht gesonnen waren, das Selbstbestimmungsrecht des
deutschösterreichischen Volkes anzuerkennen. Die
Grenzen des neuen Staates waren derart gezogen, daß
von den etwa zehn Millionen Deutschen des alten
Oesterreichs die Besiedlungsgebiete von rund vier Mil-
lionen fremdnationalen Staaten zugewiesen wurden.
Es gelang nicht, wesentliche Aenderungen in der
Grenzziehung im Norden unseres Staates zu erwir-
ken, und es gelang nicht, die besonders schmerzhafte
Abtrennung des deutschen Siedlungsgebietes im
süden Tirols zu verhindern, obzwar hierüber auch
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