Metadata : Denkschrift betreffend die Neuregelung der handelspolitischen Beziehungen Deutschlands zu den Vereinigten Staaten von Amerika

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uns  damit  versperrt;  eine  Minderung  des  Zolls  um
20°/ 0  ist  hier  ohne  Nutzen,  ermöglicht  kein
laufendes  Ausfuhrgeschäft.
Gleiches  gilt  für  die  Fabrikation  von  Starkstromapparaten. ­
  Der  Umsatz  mit  den  Vereinigten ­
  Staaten  ist  hier  bisher  gleich  Null  gewesen;  der
Zoll  von  45%  macht  jede  Konkurrenz  unmöglich.
Eine  Minderung  der  amerikanischen  Zölle  um
20  %  bleibt  ohne  Wirkung.
Ebenso  für  die  Fabrikation  von  Meß-,  Zähl-,
Registrierapparaten.
Wissenschaftliche  Instrumente,  (Galvanometer, ­
  Rheostate,  Meßbrücken,  Normalienapparate ­
  für  magnetische  Messungen)  welche  nicht  in
größeren  Mengen  hergestellt  werden,  gehen  für
die  Universitäten  usw.  zollfrei  in  die  Union  ein.
Meßinstrumente  zu  technischen  Zwecken
(Volt-  und  Amperemeter,  Wattmeter),  die  in  großen
Mengen  hergestellt  werden,  zahlen  45%  Zoll  und
sind  damit  nicht  exportfähig.
Ein  Wattmeter  im  Werte  von  200  M.  zahlt
bei  uns  einen  Zoll  von  3.60  M.;  in  der  Union
von  90  M.  Kein  Wunder,  daß  man  auch  hier  wie
in  anderen  Branchen  »volle  Gegenseitigkeit«  hinsichtlich ­
  der  Zollsätze  fordert.
Die  Bogenlampenindustrie  kommt  nur  in
Dauerlampen  mit  einigen  wenigen  geschützten
Artikeln  in  geringen  Mengen  auf  den  amerikanischen ­
  Markt.  Ein  Zollnachlaß  von  20  %  spielt
hier  kaum  eine  Rolle.
In  Glühlampen  werden  nur  Spezialsachen
nach  drüben  exportiert.  Die  Zollbelastung  von
45—60  %  würde  auch  bei  einer  Minderung  um
20%  noch  keine  umfangreichere  Ausfuhr  gestatten.
In  der  Schwachstrom-Apparate  -  Industrie, ­
  vor  allem  in  Telephonen  kann  keine  Ausfuhr
nach  drüben  stattfinden;  der  Zoll  ist  zu  hoch.  Er
müßte  auf  den  deutschen  Satz  ermäßigt  werden,
wenn  wir  drüben  konkurrieren  wollten.  Charakteristisch ­
  ist  in  dieser  Hinsicht  folgende  Äußerung
des  Inhabers  einer  großen  deutschen  Telephonfabrik:
»Ich  stehe  auf  dem  Standpunkte,  daß  das  Gleichheitsprinzip ­
  nach  Tunlichkeit  gewahrt  werden  soll,
besonders  da  gewisse  Industrieen  beider  Länder
gleich  entwickelt  sind.  Es  ist  heute  ein  Leichtes,
amerikanische  Maschinen,  Fahrräder,  Werkzeuge
usw.  zu  billigem  Zollsatz  nach  Deutschland  einzuführen, ­
  während  umgekehrt  Deutschland  ganz
außer  Stande  ist,  seine  entsprechenden  Fabrikate
nach  Amerika  zu  liefern«.
Kohlenstifte  für  elektrotechnische
Zwecke  tragen  in  der  Union  einen  Zoll  von
150%  vom  Werte.  Auf  galvanischen  Kohlen
ruht  eine  Eingangsabgabe  von  35%.
Hier  würde  eine  Reduktion  der  amerikanischen
Zölle  um  20%  vermutlich  einen  Erfolg  haben.
            
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