78
Von anderer Seite war auch noch angeregt worden, die Wahlvereine
durch eine größere Anzahl von Bezirksvereinen zu ersetzen.
Beide Vorschläge erschienen bei näherer Prüfung untauglich. Im
Organisationsstatut der Partei find die Reichstagswahlkreise als Organi
sationseinheiten (z. B. für die Beschickung der Parteikongresse und die
Wahl der Vertrauensmänner) festgehalten worden; auch bilden die
Wahlen zum Reichstag und die Vorbereitung dazu eine der wichtigsten
Aufgaben der Parteiorganisationen."
Alle diese Gründe machten es wünschenswert, daß die Parteigenossen
in den Wahlkreisen „durch eine einheitliche und umfassende Organisation
an ein dauerndes Zusammenarbeiten gewöhnt werden". Nachdem hierüber
grundsätzliches Einverständnis erzielt war, hätten die Unterzeichner das Probe
statut ausgearbeitet, das nun in seinen Einzelheiten entwickelt und erläutert
wird. Nicht durchgängig, aber doch in der Hauptsache wurden die Vor
schläge alsdann auch im Wahlverein des vierten Wahlkreises verwirklicht.
Der Verein beschloß im Jahre 1894 eine Statutenänderung, und im
Paragraph 4 des neuen Statuts finden wir die Viertelseinteilung gerade
so beschrieben, wie sie der Entwurf vorgesehen hatte. Ebenso verhielt es
sich hinsichtlich der Bezirksführer. Dagegen wird der Vorstand des Wahl
vereins, statt von 6 auf 11, wie es im Entwurf vorgeschlagen war, nur
von 6 auf 8 Mitglieder erweitert. Ein Beisitzer pro Viertel schien zu
genügen.
Ehe indes dies neue Statut sich längere Zeit erproben konnte, ward
es durch „höhere Gewalt" wieder außer Kraft gesetzt. In den andem
Wahlkreisen hatte man von Abänderung der Statuten Abstand genommen
und nur das Bezirksführersystem gemäß den entwickelten Vorschlägen stärker
ausgebildet. Darüber indes weiter unten.
Wie sich nun die sozialdemokratischen Wahlvereine Berlins in bezug
auf Mitgliederzahl und Einnahmen und Ausgaben entwickelten, läßt sich für
die ersten fünf Jahre nach dem Fall des Sozialistengesetzes rechnerisch
genau nicht mehr zusammenstellen. Das Material dafür ist seinerzeit
unter der Wirkung des Polizeistreichs des Ministers v. Köller gegen die
Sozialdemokratie teils sofort und teils nachträglich beseitigt worden. Aus
den Berichten, die zu jener Zeit im „Vorwärts" über die Generalversamm
lungen der Vereine erschienen, ist es nur unvollkommen zu ermitteln, die
Zahlenangaben sind oft sehr widerspruchsvoll, den Berichterstattern liefen
bei Notierung der in den Versammlungen verlesenen Zahlen arge Ver
wechselungen unter. Auch die Abrechnungen des Parteivorstandes der
deutschen Sozialdemokratie über die von den einzelnen Orten an ihn ab
geführten Beiträge lassen eine sichere Schlußfolgerung auf die Entwickelung
der Wahlvereine und Parteimitgliedschaften Berlins nicht zu. Diese Ab
rechnungen sind überhaupt erst vom Jahre 1893 den gedruckten Berichten
an die Parteitage einverleibt worden.
Sie zeigen für die drei Jahre vor dem Köllerschen Polizeistreich
folgendes Bild. Von Berlin gelangten an den Parteivorstand:
Mk. Mk.
Vom 1. Oktober 1892 bis 30. September 1893 . . 37 281 23 353
„ 1. „ 1893 „ 30. „ 1894. . 24 820 6 017
1. „ 1894 „ 31. August 1895. . 36 024 12267