Full text: Die Lage der Landwirtschaft in Ostpreussen

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liche Abnahme der Schafbestände auf, die rückläufige Tendenz kommt jedoch in 
Ostpreußen schärfer als im Staate zum Ausdruck. 
Seuchenschäden. 
Ostpreußen ist auf drei Seiten von Staaten umgeben, deren Veterinärwesen 
auf einer erheblich tieferen Stufe steht als in Ostpreußen. Die Provinz ist somit 
heute wesentlich stärker der Gefahr der Einschleppung von Seuchen ausgesetzt als 
vor dem Kriege. Die Schäden, die der Provinz durch die anzeigepflichtigen Seuchen 
seit 1914 entstanden sind, ergeben sich aus folgender Zusammenstellung der Land- 
wirtschaftskammer Königsberg: 
Schäden durch anzeigepflichtige Seuchen in der Provinz Ostpreußen » 
1914 1915 1916 1917 1918 1919 1920 
Mk. Mk Mk. Mk. Mk. Mk. Mk. 
10827694 5890234 5867863 5565527 1175349 1466641 2045050 
1921 1922 1923 1924 1925 1926 1927 
Mk. Mk. Mk, RM. RM. RM. RM. 
6143688 3071607 2068486 1990125 17274680 7076320 2716076 
Nach dem Kriege fallen vor allem die hohen Schäden in den Jahren 1925 und 
1926 auf. Diese sind auf die Einschleppung der Maul- nud Klauenseuche zurück- 
zuführen, welche nach Angaben der Landwirtschaftskammer im Jahre 1925 einen 
Schaden von 14,5 Mill. und 1926 von 5,5 Mill. RM. verursacht hat. 
Außer durch anzeigepflichtige Seuchen erwachsen der Provinz jährlich hohe 
Verluste aus den nichtanzeigepflichtigen Seuchen und Krankheiten. Hier wirkt 
sich vor allem die unzureichende Entwässerung der Wiesen und Weiden der 
Provinz aus, auf die bereits auf Seite 6 hingewiesen wurde, 
Der jährliche Gesamtschaden, der der Provinz aus den nichtanzeigepflich- 
tigen Seuchen und Krankheiten erwächst, wird von der Landwirtschaftskammer 
auf 20 Mill. RM. geschätzt. 
1) In der Tabelle sind die durch die Wirtschaftsbehinderung entstehenden Schädigungen, also 
die Einwirkungen der Stallsperre, des Verbots der Weggabe nicht ausreichend erhitzter Milch 
an Sammelmolkereien, der Erschwerung des Deckgeschäftes, der Hofsperre des Geflügels, des 
Verbotes des Verkaufs von Futter und Streu, der Desinfektion der Milchgeräte und der Ställe, 
der Beschränkung des Verkaufs von Klauenvieh aus den im Sperrgebiet gelegenen nicht ver- 
seuchten Gehöften, der Beschränkung des Handels, des Besuches der Märkte, Viehauktionen und 
Tierschauen nicht berücksichtigt worden, da sie sich auch nicht annähernd mit Sicherheit erfassen 
lassen. Der Berechnung wurde der gesamte Rinderbestand der von der Seuche betroffenen Ge- 
höfte zugrunde gelegt. Der Wert des einzelnen Rindes ist mit 200 Mk. eingesetzt, da in der zu- 
grunde gelegten statistischen Nachweisung unter Rindern auch sämtliche Kälber mitgezählt sind, 
Der durch Todesfälle verursachte Schaden infolge der Seuche selbst ist mit 2%, bei Tod infolge 
von Nachkrankheiten mit 8% und bei Tod infolge von Folgekrankheiten mit 5%, der Gesamt- 
schaden durch Todesfälle -also mit 10% des Gesamtwertes berechnet. Der Milchverlust ist mit 
ainem Drittel der Milchleistung für 8 Tage =8>C6 Liter Milch:8 = 16 Liter angenommen, 
und zwar ist die Zahl der Kühe mit 50% der insgesamt erkrankten Rinder berechnet. Der 
dauernde Rückgang der Milchleistung, der ganz besonders schwer als Folge der Seuche ins 
Gewicht fällt, ist bei einer Durchschnittsmilchleistung von 2000 Liter je Kuh mit 10% = 200 Liter 
je Kuh eingesetzt. Der Fleischverlust ist mit 10% des Gewichtes. das Durchschnittsgewicht mit 
5 Zentnern angenommen worden. 
Der Verlust an Zuchtwerten ist mit 1,25% des Gesamtwertes berechnet, der Verlust bei 
anderen Tiergattungen, Schweinen, Schafen, Ziegen, mit 0,8% des Gesamtwertes. Es sei bemerkt, 
daß der Milchverlust während der Erkrankung sehr niedrig angenommen ist. Auch sonst sind 
die Schätzungen so niedrig gehalten, daß die angegebene Gesamtziffer allen Einwendungen 
standhalten dürfte.
	        
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