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liche Abnahme der Schafbestände auf, die rückläufige Tendenz kommt jedoch in
Ostpreußen schärfer als im Staate zum Ausdruck.
Seuchenschäden.
Ostpreußen ist auf drei Seiten von Staaten umgeben, deren Veterinärwesen
auf einer erheblich tieferen Stufe steht als in Ostpreußen. Die Provinz ist somit
heute wesentlich stärker der Gefahr der Einschleppung von Seuchen ausgesetzt als
vor dem Kriege. Die Schäden, die der Provinz durch die anzeigepflichtigen Seuchen
seit 1914 entstanden sind, ergeben sich aus folgender Zusammenstellung der Land-
wirtschaftskammer Königsberg:
Schäden durch anzeigepflichtige Seuchen in der Provinz Ostpreußen »
1914 1915 1916 1917 1918 1919 1920
Mk. Mk Mk. Mk. Mk. Mk. Mk.
10827694 5890234 5867863 5565527 1175349 1466641 2045050
1921 1922 1923 1924 1925 1926 1927
Mk. Mk. Mk, RM. RM. RM. RM.
6143688 3071607 2068486 1990125 17274680 7076320 2716076
Nach dem Kriege fallen vor allem die hohen Schäden in den Jahren 1925 und
1926 auf. Diese sind auf die Einschleppung der Maul- nud Klauenseuche zurück-
zuführen, welche nach Angaben der Landwirtschaftskammer im Jahre 1925 einen
Schaden von 14,5 Mill. und 1926 von 5,5 Mill. RM. verursacht hat.
Außer durch anzeigepflichtige Seuchen erwachsen der Provinz jährlich hohe
Verluste aus den nichtanzeigepflichtigen Seuchen und Krankheiten. Hier wirkt
sich vor allem die unzureichende Entwässerung der Wiesen und Weiden der
Provinz aus, auf die bereits auf Seite 6 hingewiesen wurde,
Der jährliche Gesamtschaden, der der Provinz aus den nichtanzeigepflich-
tigen Seuchen und Krankheiten erwächst, wird von der Landwirtschaftskammer
auf 20 Mill. RM. geschätzt.
1) In der Tabelle sind die durch die Wirtschaftsbehinderung entstehenden Schädigungen, also
die Einwirkungen der Stallsperre, des Verbots der Weggabe nicht ausreichend erhitzter Milch
an Sammelmolkereien, der Erschwerung des Deckgeschäftes, der Hofsperre des Geflügels, des
Verbotes des Verkaufs von Futter und Streu, der Desinfektion der Milchgeräte und der Ställe,
der Beschränkung des Verkaufs von Klauenvieh aus den im Sperrgebiet gelegenen nicht ver-
seuchten Gehöften, der Beschränkung des Handels, des Besuches der Märkte, Viehauktionen und
Tierschauen nicht berücksichtigt worden, da sie sich auch nicht annähernd mit Sicherheit erfassen
lassen. Der Berechnung wurde der gesamte Rinderbestand der von der Seuche betroffenen Ge-
höfte zugrunde gelegt. Der Wert des einzelnen Rindes ist mit 200 Mk. eingesetzt, da in der zu-
grunde gelegten statistischen Nachweisung unter Rindern auch sämtliche Kälber mitgezählt sind,
Der durch Todesfälle verursachte Schaden infolge der Seuche selbst ist mit 2%, bei Tod infolge
von Nachkrankheiten mit 8% und bei Tod infolge von Folgekrankheiten mit 5%, der Gesamt-
schaden durch Todesfälle -also mit 10% des Gesamtwertes berechnet. Der Milchverlust ist mit
ainem Drittel der Milchleistung für 8 Tage =8>C6 Liter Milch:8 = 16 Liter angenommen,
und zwar ist die Zahl der Kühe mit 50% der insgesamt erkrankten Rinder berechnet. Der
dauernde Rückgang der Milchleistung, der ganz besonders schwer als Folge der Seuche ins
Gewicht fällt, ist bei einer Durchschnittsmilchleistung von 2000 Liter je Kuh mit 10% = 200 Liter
je Kuh eingesetzt. Der Fleischverlust ist mit 10% des Gewichtes. das Durchschnittsgewicht mit
5 Zentnern angenommen worden.
Der Verlust an Zuchtwerten ist mit 1,25% des Gesamtwertes berechnet, der Verlust bei
anderen Tiergattungen, Schweinen, Schafen, Ziegen, mit 0,8% des Gesamtwertes. Es sei bemerkt,
daß der Milchverlust während der Erkrankung sehr niedrig angenommen ist. Auch sonst sind
die Schätzungen so niedrig gehalten, daß die angegebene Gesamtziffer allen Einwendungen
standhalten dürfte.