Full text: Die Lage der Landwirtschaft in Ostpreussen

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sich bei den‘ Betrieben von 100 bis 200 ha und von über 200ha in den letzten 
Jahren fast ausgeglichen. Für die Betriebe von unter 100 ha liegen zwar noch 
keine Angaben für das Jahr 1927/28 vor, doch ist auch hier mit einem starken 
Anstieg in der Zinsbelastung zu rechnen. 
Reinertrag und Schuldzinsen 
RM je ha. 
Wirt- 
schafts- 
jahr 
Anzahl 
der 
Betriebe 
Reinertrag 
Schuld- 
zinsen 
Betriebe unter 100 ha 
1925/26 432 — 6,2 17,— 
1926/27 670 — 5,7 30,— 
Betriebe von 100—200 ha 
1925/26 298 — 7,6 26,2 
1926/27 376 — 11,1 86,— 
1927/28 ‚445 + 81 45,9 
Zetriebe über 200 ha 
1924/25 315 —50 25,8 
1925/26 471 — 19,5 34,2 
1926/27 660 — 15,8 38,1 
1927/28 734 — 4,5 47,5 
b) Die öffentlich-rechtliche Belastung. 
Unter dem Begriff „öffentlich-rechtliche Belastung“ sind hier zu verstehen: 
die direkten und indirekten Steuern (Reichs-, Staats-, Provinzial- und Kommunal- 
steuern), die Kreisabgaben und die von Kreisen und Gemeinden erhobenen Beiträge 
(Schul-, Pfarr- und Wegebaulasten), ferner die Beiträge zur Sozialversicherung 
and schließlich auch die Rentenbankzinsen und die Umlage der Landwirtschafts- 
zammer. Nicht einbezogen sind die Lasten der öffentlich-rechtlichen Meliorations- 
verbände (vgl. S. 73—83). 
Von den direkten Steuern konnte ein Teil, nämlich die abzugsfähigen 
Steuern, aus den Buchführungsergebnissen ermittelt werden. Die indirekten 
Steuern, die sich in den Preisen und somit in den Posten der Buchführung aus- 
wirken, lassen sich mit Ausnahme der Umsatzeteuer in ihrer Höhe nicht fest- 
stellen. Ebensowenig lassen sich zahlenmäßige Angaben zur Frage der Steuer- 
abwälzung oder Lastenverminderung machen. Das sonstige Zahlenmaterial ergab 
sich aus unten näher erläuterten Erhebungen. 
In diesem Abschnitt sind daher die Beiträge zur Sozialversicherung, die 
direkten Steuern, Abgaben und Beiträge mit Einschluß der nicht abzugsfähigen 
Reichseinkommen- und Reichsvermögensteuer sowie von den indirekten Steuern die 
Reichsumsatzsteuer und endlich die Rentenbankzinsen und die Umlage der Land- 
wirtschaftskammer behandelt. 
Die Belastung der ostpreußischen Landwirtschaft durch die Invali den-, 
Kranken- und Unfallversicherung (Arbeitgeber- und Arbeitnehmer- 
beiträge zusammen) beträgt nach Angabe der Versicherungsträger!) in 1000 M. 
bzw. RM.: 
1) Die Belastung durch die Angestelltenversicherung konnte nicht ermittelt werden. Die 
Erhöhung der Gesamtbelastung durch diesen Versicherungszweig fällt aber nicht wesentlich ins 
Gewicht, da es sich nur um etwas über 3000 landwirtschaftliche Angestellte handelt.
	        
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