Full text : Die Lage der Landwirtschaft in Ostpreussen

32

sich bei den‘ Betrieben von 100 bis 200 ha und von über 200ha in den letzten
Jahren fast ausgeglichen. Für die Betriebe von unter 100 ha liegen zwar noch
keine Angaben für das Jahr 1927/28 vor, doch ist auch hier mit einem starken
Anstieg in der Zinsbelastung zu rechnen.

Reinertrag und Schuldzinsen
RM je ha.

Wirtschafts-



Anzahl
der
Betriebe

Reinertrag

Schuldzinsen


Betriebe unter 100 ha
1925/26 432 — 6,2 17,—
1926/27 670 — 5,7 30,—

Betriebe von 100—200 ha
1925/26 298 — 7,6 26,2
1926/27 376 — 11,1 86,—
1927/28 ‚445 + 81 45,9

Zetriebe über 200 ha
1924/25 315 —50 25,8
1925/26 471 — 19,5 34,2
1926/27 660 — 15,8 38,1
1927/28 734 — 4,5 47,5

b) Die öffentlich-rechtliche Belastung.
Unter dem Begriff „öffentlich-rechtliche Belastung“ sind hier zu verstehen:
die direkten und indirekten Steuern (Reichs-, Staats-, Provinzial- und Kommunalsteuern),
 die Kreisabgaben und die von Kreisen und Gemeinden erhobenen Beiträge
(Schul-, Pfarr- und Wegebaulasten), ferner die Beiträge zur Sozialversicherung
and schließlich auch die Rentenbankzinsen und die Umlage der Landwirtschaftszammer.
 Nicht einbezogen sind die Lasten der öffentlich-rechtlichen Meliorationsverbände
 (vgl. S. 73—83).
Von den direkten Steuern konnte ein Teil, nämlich die abzugsfähigen
Steuern, aus den Buchführungsergebnissen ermittelt werden. Die indirekten
Steuern, die sich in den Preisen und somit in den Posten der Buchführung auswirken,
 lassen sich mit Ausnahme der Umsatzeteuer in ihrer Höhe nicht feststellen.
 Ebensowenig lassen sich zahlenmäßige Angaben zur Frage der Steuerabwälzung
 oder Lastenverminderung machen. Das sonstige Zahlenmaterial ergab
sich aus unten näher erläuterten Erhebungen.
In diesem Abschnitt sind daher die Beiträge zur Sozialversicherung, die
direkten Steuern, Abgaben und Beiträge mit Einschluß der nicht abzugsfähigen
Reichseinkommen- und Reichsvermögensteuer sowie von den indirekten Steuern die
Reichsumsatzsteuer und endlich die Rentenbankzinsen und die Umlage der Landwirtschaftskammer
 behandelt.
Die Belastung der ostpreußischen Landwirtschaft durch die Invali den-,
Kranken- und Unfallversicherung (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge
 zusammen) beträgt nach Angabe der Versicherungsträger!) in 1000 M.
bzw. RM.:

1) Die Belastung durch die Angestelltenversicherung konnte nicht ermittelt werden. Die
Erhöhung der Gesamtbelastung durch diesen Versicherungszweig fällt aber nicht wesentlich ins
Gewicht, da es sich nur um etwas über 3000 landwirtschaftliche Angestellte handelt.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.