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Reichseinkommensteuer 2,6 Mill. RM.
Reichsvermögensteuer. 2,4 „
Reichsumsatzsteuer. . 38 %
Rentenbankzinsen . . 3,3 » 23 u
12,1 Mill. RM.
Bei Berechnung der Belastung durch Rentenbankzinsen sind die Erlasse
bereits berücksichtigt. Das ursprüngliche Soll betrug 6,4 Mill. RM. bei gleicher
Fläche. Vom Jahre 1927 ab sind die Rentenbankzinsen ganz erlassen.
Die Belastung der ‘ ostpreußischen Landwirtschaft mit der preußischen
Grundvermögensteuer ist für 1926/27 mit 6,9 Mill. RM. ermittelt worden,
die sich auf eine grundvermögensteuerpflichtige Fläche von 2,9 Mill. ha verteilen,
wobei die Forstflächen unberücksichtigt blieben, die gärtnerisch genutzten Flächen
aber einbezogen sind. Die Zahl von 2,9 Mill. ha als grundvermögensteuerpflichtige
Fläche ist aus dem zur Verfügung gestellten Material der preußischen Regierung
und. der statistischen Ämter errechnet.
Die Beiträge zur Landwirtschaftskammer nennt der Haus-
haltsplan der Landwirtschaftskammer für die Provinz Ostpreußen für das Rech-
nungsjahr 1926/27 mit rund 1 Mill. RM. (1913 betrug die Umlage rund 200 000 M.,
1926 rund 860 000 RM.).
Hinsichtlich der Kommunalsteuern, Abgaben und sonstigen Bei-
träge lag zunächst nur ein Gesamtbetrag vor, der aus dem erwähnten Material
errechnet worden ist. Danach beziffern sich die gesamten Kommunalsteuern und
sonstigen Kommunallasten für die Provinz Ostpreußen, wenn man das gleiche
steuerpflichtige Areal wie bei der preußischen Grundvermögensteuer zugrunde
legt, auf rund 14 Mill. RM. (4,84 RM. je Hektar im Durchschnitt).
Es war indessen möglich, auch für das Rechnungsjahr 1926/27 die Höhe jener
Lasten wenigstens annähernd festzustellen, und zwar auf Grund von Buch-
führungsabschlüssen, da hier die gesamten abzugsfähigen Steuern und Lasten er-
kennbar werden. An solchen Abschlüssen und Berechnungen standen zur Ver-
fügung diejenigen für 239 Betriebe aller Größenklassen aus dem Material der
Landwirtschaftskammer. Verallgemeinert man dieses Material auf die gesamte
ostpreußische Landwirtschaft, so ergibt sich ein Gesamtbetrag der Kommunallasten
von rund 20 Mill. RM. Aus diesen Unterlagen und weiterhin aus Berechnungen des
Landesfinanzamts Königsberg für 51 typische Betriebe ließ sich nämlich die durch-
schnittliche Belastung je Hektar mit jeder der behandelten Steuerarten und damit
auch die Belastung der Landwirtschaft Ostpreußens im ganzen errechnen, da. die
jeweils in Betracht kommende besteuerte Gesamtfläche bekannt ist. Tabellarisch
Jargestellt, ergibt sich folgendes Bild (S. 36), in dem auch! die Berichtigung einiger
Zahlen, die auf Grund sonstiger dem Unterausschuß vorliegender Unterlagen vor-
zenommen werden konnte, in besonderer Spalte kenntlich gemacht ist.
Berücksichtigt man noch, daß die aus den Buchführungsergebnissen nicht
ermittelbaren Hand- und Spanndienste für Schulbauten und ähnliche Lasten einer
geldlichen Belastung von rund 1,3 Mill. RM. entsprechen werden — die Unterlage
für diese Berechnung ergab die mehrfach erwähnte Erhebung über die Steuer-
oelastung der deutschen Landwirtschaft —, so betrug die Gesamtbelastung der
astpreußischen Landwirtschaft mit Steuern, Abgaben und Beiträgen im Rechnungs-
jahre 1926/27 rund 43 Mill. RM.
Bei Untersuchung der Frage, ob seit dem Jahre 1925 etwa eine Steigerung
der öffentlich-rechtlichen Belastung stattgefunden hat, wurde auf Grund der Buch-
jührungserhebungen zunächst festgestellt, daß für die landwirtschaftliche Nutz-
bei einer besteuerten Fläche von
2,6 Mill. ha
2,2 »” *3