Full text: Die Lage der Landwirtschaft in Ostpreussen

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{läche der untersuchten Betriebe über 20 ha die Belastung mit abzugsfähigen Steuern 
in den Wirtschaftsjahren 1924/25, 1925/26, 1926/27 annähernd die gleiche 
gewesen ist. Die von der ostpreußischen Landwirtschaft getragene Umsatzsteuer, 
die 1924/25 insgesamt mit 6,63 Mill. RM., 1925/26 und 1926/27 aber infolge Her- 
absetzung des Prozentsatzes insgesamt mit nur noch je 3,8 Mill. RM. aufkam, 
verursachte 1926/27 jedoch eine um 2,83 Mill. RM. geringere Belastung. Dazu 
kommt die besondere Begünstigung Ostpreußens durch 8 38 der Durchführungs- 
bestimmungen zum Umsatzeteuergesetz. Wenn auch diese Vorschrift zunächst nur 
den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen betrifft, so erstrecken sich 
ihre Rückwirkungen doch auch auf die Landwirtschaft. Das Soll der Renten- 
bankzinsen, das 1924/25 und 1925/26 noch insgesamt je 6,4 Mill. RM. betrug, 
wurde durch Erlasse um 3,1 Mill. RM. auf 3,3 Mill. RM. gesenkt. Diese 
rund 6 Mill RM. betragende Gesamtverminderung der 
Lasten hätteansichihren Ausdruckauchinder Belastung 
der untersuchten Betriebe über 20 ha mit abzugsfähigen 
Steuern entsprechend finden müssen. Da dies jedoch nicht der 
Fall war, konnte man hieraus ersehen, daß eine wesentliche Erhöhung der Kom- 
munalsteuern — die preußische Grundvermögensteuer ist unverändert geblieben — 
ajngetreten sein mußte. Es ergab sich dann, daß die Kommunalsteuern ins- 
gesamt von 1925 auf 1926/27 tatsächlich eine Erhöhung von rund 14 Mill. RM. 
auf rund 20 Mill. RM. erfahren haben, wodurch die Lastenverminderung wieder 
ausgeglichen wurde. Erst im Jahre 1927/28 überwog, wie die Zahlen der Buch- 
führung zeigen (vgl. die Kolonne „Abgaben“ in der Übersicht über die Wirtschafts- 
ausgaben auf S. 30), die Senkung der Reichssteuern die Steigerung der Kommunal- 
steuern. 
Einen vollständigen Überblick über die steuerliche Belastung der Landwirt- 
schaft Ostpreußens in der Vorkriegszeit im Vergleich zu der des Rechnungsjahres 
1926/27 zu geben, ließ das zur Verfügung stehende Material nicht zu. Es war 
für 1914 zu ermitteln das Soll der Einkommensteuer für das platte Land mit 
3,6 Mill. M, sowie das Soll der Ergänzungssteuer, die etwa der heute erhobenen 
Vermögensteuer entspricht, mit 1,2 Mill. M., im ganzen demnach 4,8 Mill. M. an 
Staatssteuern. Ihnen gegenüberstehen für 1926/27 an Reichssteuern 12,1 Mill. RM., 
an Staatssteuern (preußische Grundvermögensteuer) 6,9 Mill. RM., im ganzen dem- 
nach 19 Mill. RM. In Prozenten ausgedrückt würde dies, wenn man. das Steuersoll 
für 1914 — 100 setzt, eine Steigerung auf 395 % bedeuten. 
Die Höhe der Kommunalsteuern könnte nur aus der für das Jahr 1913 be- 
kannten Belastung der ostpreußischen Landkreise und ländlichen Schulverbände 
mit Ausgaben für die Wohlfahrtspflege, den Wegebau und die Schulunterhaltung 
ainschließlich der gemeindlichen Wohlfahrts- und Wegelasten annähernd ermittelt 
werden. Diese Ausgaben betrugen im Jahre 1913 etwa 15,96 Mill. M., während für 
die genannten Zwecke im Rechnungsjahre 1926/27 insgesamt 36,4 Mill. RM. ver- 
ausgabt wurden‘). Das bedeutet eine Steigerung auf 227 %?). 
Die Höhe der steuerlichen Belastung je Hektar weist für die 
einzelnen Betriebe und Kreise, wie der Unterausschuß festgestellt hat, außer- 
1) Vgl. hierzu die Zusammenstellung und die Ausführungen auf S. 44. 
2) Würde man aus der Steigerung dieser Ausgaben auf eine entsprechende Entwicklung 
des örtlichen Steueraufkommens schließen, so käme man zu dem Ergebnis, daß von der ost- 
preußischen Landwirtschaft in der Vorkriegszeit 8,8 Mill Mark an Kommunalsteuern aufgebracht 
wären. Die steuerliche Belastung der ostpreußischen Landwirtschaft mit Staats- und Kommunal- 
steuern hätte dann im Jahre 1914 etwa 18,6 Mill. Mark betragen. Da für das Jahr 1926/27 rund 
43 Mill. RM als steuerliche Gesamtbelastung ermittelt wurden, so wäre demnach eine Vermehrung 
um 29.4 Mill. RM, oder in Prozenten ausgedrückt, eine Steigerung auf 316 °% eingetreten.
	        
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