39
helastet sein, so kann diese Tatsache angesichts der hohen Verschuldung doch
wenig ins Gewicht fallen. Es ist ohne weiteres einleuchtend, daß mit dem Grade
der Verschuldung die Fühlbarkeit der Belastung mit Realsteuern wachsen muß, da
diese im Gegensatz zu der Belastung mit persönlichen Steuern auf den Stand der
Verschuldung keine Rücksicht nimmt und nach den Erhebungsgrundsätzen auch
nicht nehmen kann.
Es erschien schließlich wertvoll, die Verwendung der durch die öffentlichrechtliche
Belastung mit Steuern, Abgaben und Beiträgen aufkommenden Beträge
nachzuweisen. Dies ließ sich nur an Hand der Haushaltspläne des Provinzialverbandes
und der Landkreise durchführen. Doch muß hier berücksichtigt werden,
daß weder die dort ausgewiesenen Einnahmen aus Steuern, Abgaben und Beiträgen
in vollem Umfange aus dem Steueraufkommen der nur landwirtschaftlich tätigen
Bevölkerung stammen, noch daß die Leistungen des Provinzialverbandes und der
Kommunen einzig und allein etwa nur der Landwirtschaft zugute gekommen sind.
Die Leistungen, die bewirkt werden müssen, dienen durchweg dazu, die Durchführung
der von dem Provinzialverband und den Kommunen vorgenommenen allgemeinen
wie speziellen öffentlichen Förderungsmaßnahmen auf den verschiedensten
Aebieten zu ermöglichen. Teils erfolgen diese Maßnahmen in Erfüllung gesetzlicher
Bestimmungen in genau vorgeschriebenem Rahmen, teils sind sie sogenannte
freiwillige Fürsorgemaßnahmen, deren Umfang in den einzelnen Kommunen 80-wohl
hinsichtlich der Höhe der bereitgestellten Geldmittel wie auch hinsichtlich
der zu fördernden Gebiete aber außerordentlich verschieden ist.
Die Ausgaben für diese Maßnahmen waren nun nach ihrer Zweckbestimmung
im einzelnen zu gliedern und wurden in Aufwendungen für das Verkehrswesen,
umfassend vor allem diejenigen für Straßen- und Wegebau einschließlich Verwaltung,
und in Aufwendungen für die Wohlfahrtspflege, umfassend die gesamte gesetzliche
und freiwillige soziale Fürsorge, aufgeteilt. Bei den Ausgaben des Provinzialverbandes
wurden ferner noch die Aufwendungen für Landeskulturzwecke und für
das Bildungswesen, bei den Ausgaben der Landkreise die Aufwendungen für das
ländliche und städtische Schulwesen sowie in beiden Fällen einige sogenannte durchlaufende
Ausgabeposten als solche gesondert kenntlich gemacht. Bei der Zusammenstellung
der Ausgaben der Landkreise mußten unberücksichtigt bleiben die
bei den Kreiskassen durchlaufenden Beträge für die Erwerbslosenfürsorge, die Zusatzrenten,
zahlbar zu Lasten des Reichs an Kriegsbeschädigte und Hinterbliebene,
ferner die für Rechnung der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft eingezogenen
ınd an diese abgeführten Beitragszahlungen, die an den Viehseuchenentschädigungsfonds
weitergeleitete Umlage und ähnliche Beträge, da diese Summen nicht in allen
Haushaltsplänen ausgewiesen sind und folglich ihre Zusammenstellung nur ein
unvollständiges Zahlenbild ergeben hätte. Ihre Ausscheidung beeinträchtigt in-Jessen
die Vollständigkeit der Übersicht über die Ausgaben für rein kommunale
Zwecke nicht, weil es sich ausschließlich um Beträge handelt, deren Höhe und
Zweckbestimmung dem Einfluß der Kommunalverwaltungen nicht unterworfen ist.
Die Ausgaben des Provinzialverbandes und der Kreise finden ihre Deckung
aber nicht nur durch Erhebung von Provinzial- und Kreissteuern, von Beiträgen
und Abgaben, sondern ein gewisser Prozentsatz der Ausgaben wird durch Reichsund
Staatezuschüsse mit oder ohne Verwendungsvorschrift, durch Erstattungen,
durch Anleihen und bei den Landkreisen auch durch Zuschüsse des Provinzialverbandes
gedeckt. Es war daher erforderlich, auch die Einnahmen nach bestimmten
Grundsätzen zu gliedern und sie den Ausgaben gegenüberzustellen. Die
auf der Ausgabenseite ausgeschiedenen durchlaufenden Posten wurden naturgemäß
auf der Einnahmeseite ebenfalls unberücksichtigt gelassen.