Teil III. Vermögen und Verschuldung.
1. Vermögenslage.
Für die Ermittlung des landwirtschaftlichen Vermögens Ostpreußens fehlt
ein einwandfrei brauchbarer Maßstab. Der Ertragswert kommt als Bewer-
tungsgrundlage bei der heutigen Rentabilitätslage der ostpreußischen Landwirt-
schaft nicht in Frage, und für die Vermögensberechnung auf Grund der Ver-
kehrewerte reicht das dem Unterausschuß vorliegende Material nicht aus.
Einwandfreie Unterlagen für eine annähernde Schätzung des landwirtschaft-
lichen Vermögene besitzt der Unterausschuß nur in den Steuerwerten. Für
lie Reichsvermögensteuer wurden im Jahre 1925 42994 Grundstücke mit einer
steuerpflichtigen Fläche von 2,2 Millionen Hektar in Ostpreußen veranlagt, die
insgesamt einen Einheitswert von 1,2 Milliarden RM. darstellen.
In der folgenden Übersicht hat das Reichsfinanzministerium die durch-
schnittlichen Einheitswerte der einzelnen Kreise nach der Veranlagung von 1925
und nach der neuen Einheitswertveranlagung von 1928 zusammengestellt. (Siehe
Tabelle S. 46.)
Die Einheitsbewertung im Jahre 1928 führte in fast allen Kreisen zu einer
Erhöhung, die in den 36 Kreisen, für die in der Übersicht auf S. 46 die Ein-
heitswerte von 1928 angegeben sind, im Durchschnitt etwa 23 % beträgt. Dadurch
sind rund 6000 Kleinbetriebe neu. vermögensteuerpflichtig geworden. Die höchste
Steigerung weist Königsberg-Nord auf, was aber in erster Linie auf den großen
Unterschied in der Zahl und Fläche der in den einzelnen Jahren erfaßten Betriebe
zurückzuführen sein dürfte. Sonst sind die Steigerungen am höchsten für Osterode
mit 71 und Bischofsburg mit 67%. Geringfügige Veränderungen zeigen die Zahlen
für Marienburg und Elbing.
Nach der Stabilisierung der deutschen Währung wurde es offenbar, daß der
größte Teil des Kapitalvermögens, welches die Landwirte noch besessen hatten,
während der Inflation verlorengegangen war, insbesondere die Kriegsanleihen, an
deren Zeichnung sich die ostpreußische Landwirtschaft in großem Umfange be-
teiligt hatte. Es ist auch anzunehmen, daß der ostpreußische Landwirt ebenso
wie die Landwirte im übrigen Deutschland in der Regel nicht die Möglichkeit und
Fähigkeit hatte, sein Geldkapital vor der Entwertung in der Inflationszeit zu
schützen. Das Kapitalvermögen dürfte heute höchstens 200 Mill. RM. betragen,
da im Jahre 1927 als Kapitalvermögen der zur Reichsvermögensteuer veranlagten
Landwirte 135 Mill. RM. ermittelt, wurden.
2. Kredit und Verschuldung.
a) Kreditorganisation.
Die Versorgung der ostpreußischen Landwirtschaft mit Realkredit
erfolgt in erster Linie durch die Ostpreußische Landschaft. Von ihr können alle
landwirtschaftlichen Grundstücke beliehen werden. deren landschaftlich ermittelter