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gläubiger versuchen werden, bei der ersten sich bietenden Gelegenheit ihre
Engagements im Wege der Zwangsversteigerung zu lösen. Seit mehreren Monaten
jedoch stagniert der Gütermarkt in weiten Gebieten, wie auch die Denkschrift der
Preußischen Zentralgenossenschaftskasse hervorhebt, vollkommen. Es ist damit
für einen Teil der Gläubiger überhaupt keine Möglichkeit gegeben. sich an dem
verpfändeten Objekt zu befriedigen.
So sind erhebliche Beträge, vor allem kurzfristiger Personalkredite, „eingefroren‘“.
Es ist dadurch eine nicht unbeträchtliche Verschlechterung der Liquidität
der mit der Landwirtschaft arbeitenden genossenschaftlichen, privaten und
öffentlich-rechtlichen Bankinstitute hervorgerufen.
Nach den auf Anfragen des Unterausschusses eingegangenen Antworten
sind bei der Landesbank der Provinz Ostpreußen fast sämtliche Personalkredite
illiquide geworden. Bei den von der deutschen Raiffeisenbank nach Ostpreußen
gelegten Personaldarlehen sind 38% als eingefroren zu betrachten, und ‘zwar
40 % der an Großbetriebe und 35 % der an Betriebe unter 100ha Größe gefossenen
Summen. Bei der Ermländischen Zentralkasse in Wormditt sind 80 %
der Ausleihungen vorübergehend nicht einbringlich. An diesen eingefrorenen
Krediten sind die Großbetriebe mit über 100ha mit 5—10 %‘ und die bäuerlichen
Betriebe unter 100 ha mit 90—95 % beteiligt. Nach den Mitteilungen
jer Ostpreußischen Generallandschaftsdirektion ist der Satz der illiquide gewordenen
Kredite bei der Bank der Ostpreußischen Landschaft nur gering. Er
neträgt 3 % der Ausleihungen.
Erheblich ungünstiger aber ist das Bild bei der Ostpreußischen Landschaft
selbst. Die Landschaft hatte geglaubt, im Rahmen der Gesamtlage der ostpreußischen
Landwirtschaft zu handeln, wenn sie bei Fälligkeit der Halbjahresleistungen
aus den landschaftlichen Hypotheken in größerem Umfange Stundungen
zewährte. Die Generallandschaftsdirektion erhoffte von einer Besserung der
allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse und von den seitens des Reiches und
Preußens wiederholt in Aussicht gestellten. besonderen Hilfsmaßnahmen für Ostpreußen
auch eine Besserung der Zahlungsfähigkeit ihrer Schuldner. Die General-‚andschaftsdirektion
hat deshalb ihren Schuldnern gegenüber stets betont, daß
ihr eine solche Politik der Nachsicht nur bis zum Ende des Wirtschaftsjahres
1927/28 möglich sein würde. Im Zusammenhang, mit der jeweiligen Einzelstundung
hat die Landschaft den Zinsendienst regelmäßig durch Pfändung gesichert.
Diese Pfändung hatte jedoch nicht den Charakter einer rücksichtelosen Befriedizungsmaßnahme,
sondern wurde so gehandhabt, daß sie die Bewirtschaftung nicht
störte, aber das Herausgehen von Zahlungen an fremde Gläubiger (auf Höhe der
Zinsreste des Gutes) so lange verhinderte, bis die Landschaftszinsen bezahlt
worden waren. Dadurch sollte der Schuldner dauernd an die Schwere seiner Verpflichtungen
erinnert werden.
Im einzelnen wurde mit Bedacht jede Möglichkeit der erleichterten Zinsabdeckung
aus der Ostpreußenhilfe (II. Hypothek und bevorzugte Pfandbriefabrechnung
bei Zusatzdarlehen, der Landschaft) durch entsprechende Kontrolle
gewahrt, aber gleichzeitig die Grenze für ein Entgegenkommen da gezogen, wo
man die Hoffnung: auf Abdeckung in naher Zeit aufgegeben hatte. Hier ist zu
berücksichtigen, daß solche Zinsstundung nur schädigend für die übrigen Gläubiger
hinter der Landschaft (im. wesentlichen landwirtschaftliche Kreditinstitute) wirken
mußte und dem Landwirt selbst auch keinen Vorteil bringen würde, weil Überschüsge
der Wirtschaft heute-in Ostpreußen im allgemeinen Durchschnitt nicht zu