Full text: Die Lage der Landwirtschaft in Ostpreussen

Teil IV. Abhilfemaßnahmen. 
1. Kreditpolitische Maßnahmen. 
a) Die bisher im Wege der Selbsthilfe getroffenen 
Maßnahmen. 
Die Not der ostpreußischen Landwirtschaft und die besonders gelagerten 
wirtschaftlichen Verhältnisse der Provinz waren bald Veranlassung, nach Wegen 
zu suchen, um der sich immer deutlicher abzeichnenden Gefahr einer wirtschaft- 
lichen Katastrophe zu steuern. Die ergriffenen Maßnahmen beruhen teils auf 
Selbsthilfe der Landwirtschaft, teils auf Unterstützung durch Provinz, Staat und 
Reich. An dieser Stelle sollen nur die Maßnahmen erörtert werden, die auf dem 
Gebiete des landwirtschaftlichen Kreditwesens ergriffen worden sind, 
Im Frühjahr 1927 konvertierte die Ostpreußische Landschaft, wie auch andere 
preußische Landschaften, auf dem Wege der Selbsthilfe ihre 10%igen Darlehen in 
7%ige; gleichzeitig wurden unter Verwendung des bereits erwähnten Amerika- 
Alarlehens der Bank der Ostpreußischen Landschaft die Mehrzahl der 8%igen Pfand- 
briefdarlehen in 6%ige umgewandelt. Diese Zinsverbilligung durchgeführt zu 
haben, stellt zweifellos ein Verdienst der Ostpreußischen Generallandschaftsdirek- 
tion dar. 
Da sich mit der im Jahre 1928 zunehmenden Kapitalverknappung die Schwie- 
rigkeiten mehrten, denjenigen Betrieben, die noch über eine freie erste Stelle im 
Grundbuch verfügten, erststelligen Hypothekarkredit zu mäßigen Zinssätzen zu- 
zuführen, suchte sich die Ostpreußische Landschaft im April 1928 ein langfristiges 
Darlehen in Amerika auf 6 % Basis zu beschaffen. Die Verhandlungen führten 
jedoch zu keinem Abschluß. 
Da eine Unterbringung 6 %-Pfandbriefe am Inlandsmarkt aber wegen der 
ungünstigen Kurse nicht in Frage kam und die Landschaft eine Rückkehr zum 
8'%-Typ nach dem Beispiel der Hypothekenbanken nicht vornehmen wollte, ist 
ihre Kreditgewährung seit dem Frühjahr 1928 fast ganz ins Stocken geraten. 
Zur Durchführung einer Wirtschaftskontrolle, vor allem bei säumigen Schuld- 
nern, hat die Ostpreußische Generallandschaftedirektion die „Landberatung Ost- 
preußen G. m. b. H.“ geschaffen, die am 1. März 1929 in Tätigkeit getreten ist und 
deren Aufgabe es auch sein wird, die an die Landschaft verschuldeten Betriebe auf 
die Möglichkeit von Zinsstundungen hin zu prüfen. 
Die Landesbank der Provinz Ostpreußen brachte im Sommer 1928 den auf 
sie entfallenden Anteil der durch Vermittlung der Deutschen Landesbankenzentrale 
in Amerika aufgenommenen Anleihe unter. Dieser Betrag stellte sich auf 
32,5 Mill. RM. und wurde nach den für die „Ostpreußenhilfe“ (Anl. VI) geltenden 
Richtlinien zur Umschuldung fälliger Personalkredite verwandt. 
b) Unterstützungsmaßnahmen der öffentlichen Hand. 
; Durch Hilfen des Reiches wurden aus Mitteln des sogenannten „Sofort- 
programms‘“ Ende 1925 5 Mill. RM. zur Zinsverbilligune für solche_landwirtschaf*
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.