Teil IV. Abhilfemaßnahmen.
1. Kreditpolitische Maßnahmen.
a) Die bisher im Wege der Selbsthilfe getroffenen
Maßnahmen.
Die Not der ostpreußischen Landwirtschaft und die besonders gelagerten
wirtschaftlichen Verhältnisse der Provinz waren bald Veranlassung, nach Wegen
zu suchen, um der sich immer deutlicher abzeichnenden Gefahr einer wirtschaft-
lichen Katastrophe zu steuern. Die ergriffenen Maßnahmen beruhen teils auf
Selbsthilfe der Landwirtschaft, teils auf Unterstützung durch Provinz, Staat und
Reich. An dieser Stelle sollen nur die Maßnahmen erörtert werden, die auf dem
Gebiete des landwirtschaftlichen Kreditwesens ergriffen worden sind,
Im Frühjahr 1927 konvertierte die Ostpreußische Landschaft, wie auch andere
preußische Landschaften, auf dem Wege der Selbsthilfe ihre 10%igen Darlehen in
7%ige; gleichzeitig wurden unter Verwendung des bereits erwähnten Amerika-
Alarlehens der Bank der Ostpreußischen Landschaft die Mehrzahl der 8%igen Pfand-
briefdarlehen in 6%ige umgewandelt. Diese Zinsverbilligung durchgeführt zu
haben, stellt zweifellos ein Verdienst der Ostpreußischen Generallandschaftsdirek-
tion dar.
Da sich mit der im Jahre 1928 zunehmenden Kapitalverknappung die Schwie-
rigkeiten mehrten, denjenigen Betrieben, die noch über eine freie erste Stelle im
Grundbuch verfügten, erststelligen Hypothekarkredit zu mäßigen Zinssätzen zu-
zuführen, suchte sich die Ostpreußische Landschaft im April 1928 ein langfristiges
Darlehen in Amerika auf 6 % Basis zu beschaffen. Die Verhandlungen führten
jedoch zu keinem Abschluß.
Da eine Unterbringung 6 %-Pfandbriefe am Inlandsmarkt aber wegen der
ungünstigen Kurse nicht in Frage kam und die Landschaft eine Rückkehr zum
8'%-Typ nach dem Beispiel der Hypothekenbanken nicht vornehmen wollte, ist
ihre Kreditgewährung seit dem Frühjahr 1928 fast ganz ins Stocken geraten.
Zur Durchführung einer Wirtschaftskontrolle, vor allem bei säumigen Schuld-
nern, hat die Ostpreußische Generallandschaftedirektion die „Landberatung Ost-
preußen G. m. b. H.“ geschaffen, die am 1. März 1929 in Tätigkeit getreten ist und
deren Aufgabe es auch sein wird, die an die Landschaft verschuldeten Betriebe auf
die Möglichkeit von Zinsstundungen hin zu prüfen.
Die Landesbank der Provinz Ostpreußen brachte im Sommer 1928 den auf
sie entfallenden Anteil der durch Vermittlung der Deutschen Landesbankenzentrale
in Amerika aufgenommenen Anleihe unter. Dieser Betrag stellte sich auf
32,5 Mill. RM. und wurde nach den für die „Ostpreußenhilfe“ (Anl. VI) geltenden
Richtlinien zur Umschuldung fälliger Personalkredite verwandt.
b) Unterstützungsmaßnahmen der öffentlichen Hand.
; Durch Hilfen des Reiches wurden aus Mitteln des sogenannten „Sofort-
programms‘“ Ende 1925 5 Mill. RM. zur Zinsverbilligune für solche_landwirtschaf*