66
lichen Betriebe ausgeworfen, die an erster Stelle Realkredite mit einer Nominal-
verzinsung von über 8 % aufgenommen hatten. Dadurch wurde die Zinslast für
die im Herbst 1926 und im Frühjahr 1927 fällige Halbjahrsleistung auf 8%
herabgesetzt.
Im Frühjahr 1928 wurden 75 Mill. RM. durch Preußen und das Reich als
sogenannte „Ostpreußenhilfe“ zur Verfügung gestellt. Zur Beseitigung landwirt-
schaftlicher Kreditnöte sollten davon folgende Beträge Verwendung finden:
1. Für einen Disagiozuschuß von höchstens 12 % bei Aus-
gabe eines 6% igen landschaftlichen Pfandbrieikredits
von 60 Mill. RM. 20200
2. Für die Gewährung zweitstelliger Hypotheken
3. Für die Kreditgewährung an Kleinbauern
4. Für die Kreditgewährung an Pächter .
5. Für Kreditgewährung an Fischer
5. Zur Reserve für 3—5 .'. 0... x Mu
7. Für Beihilfen aus: dem Betriebserhaltungsfonds . :...
Die Richtlinien, die yon Reich und Preußen für die Vergebung der obenstehenden
Mittel ausgegeben wurden, sind in der. Anlage VI abgedruckt. .
Die Verteilung ‚der, zweitstelligen . Umschuldungsdarlehen erfolgt in der
Weise, daß der Darlehnssucher seinen Antrag bei einem. Kreditausschuß seines
Kreises anbringt, der zunächst prüft, ob der Betrieb des Gesuchstellers im Sinn der
Richtlinien sanierungsfähig und -würdig ist; und das Gesuch dann mit seiner Stel-
lungnahme an den großen Kreditausschuß in Königsberg weiterleitet, der endgültig
über die Kreditgewährung entscheidet,
Für die Umschuldung eingefrorener Personalkredite in Hypothekardarlehen
wurden bis Ende Oktober 1928 im ganzen 2130 Anträge im Betrage von 55 Mill. RM.
eingereicht. Bis Ende Januar 1929 waren 3696 Anträge im Wert von 88 Mill. RM.
eingegangen; dayon waren 2041 Anträge mit 58 Mill. RM, bewilligt und zum
größten Teil ausgezahlt. Damit sind aber die vorhandenen Mittel erschöpft, so
daß allein zur Erledigung der noch vorliegenden Umschuldungsanträge 30 Mill. RM.
iehlen.
In der Kreisinstanz, also bei der Stelle, die über die Weitergabe eines Um-
schuldungsantrages an den großen Kreditausschuß entscheidet, wurden bis Ende
Oktober 1928 108 Anträge abgelehnt, und bei 303 stellten sich Schwierigkeiten
wegen der neben der hypothekarischen Eintragung zu bestellenden Bürgschaften
heraus. ;
Die bisher ergriffenen und durchgeführten Maßnahmen haben trotz der guten
Ernte von 1928 eine wesentliche Erleichterung für die ostpreußische Landwirt-
schaft nicht zu bringen vermocht. Man wird sie daher weiter ausbauen und er-
gzänzen müssen. Der Ausbau muß zum Ziele haben:
a) die Fortführung der bereits im Gange befindlichen Umschuldungsaktion;
b) Erleichterungen zur Beschaffung billiger erster Hypotheken;
2} eine Überlastung des Landgütermarktes durch solche Betriebe zu ver-
hindern, die nach den geltenden Vorschriften nicht ohne weiteres in die
Umschuldungsaktion miteinbezogen werden können. .
a) Die bisher für die Umschuldung schwebender Personalschulden in zweit-
stellige Tilgungshypotheken zur Verfügung stehenden Mittel reichen nicht aus.
Nach Mitteilung der amtlichen: ostpreußischen Stellen sind hierfür weitere 120 bis
150 Mill. RM. erforderlich. Wenn auch der durch .die Richtlinien gegebene Ge-
schäftsgang umständlich erscheint und dabei sich erhebliche. Härten insbesondere