sammenbrechen, auf den Gütermarkt gelangen, dort die Preise tief herabdrücken
und schließlich über die zahlreich vorhandenen genossenschaftlichen Verflechtungen
auch die gesunden Betriebe mit hinabreißen.
Der Unterausschuß hat die Frage, auf welche Weise besonders in Ostpreußen
ein Zusammenbruch des Landgütermarktes vermieden werden könnte, einer ein-
gehenden Untersuchung unterzogen. Er hat dazu mehrere Sachverständige aus
den Kreisen der Landwirtschaft und der Siedlungsträger vernommen. Aus dem Er-
gebnis dieser Vernehmungen sind die folgenden Vorschläge erwachsen, die sich
eng an diejenigen anschließen, die der Unterausschuß bereits in seinem Vorbericht
über die Verschuldungsverhältnisse in der deutschen Landwirtschaft niedergelegt hat.
Nach Auffassung des Unterausschusses kann der Zusammenbruch des Güter-
marktes nicht allein dadurch verhindert werden, daß dem Katastrophenangebot
eine durch staatliche Mittel subventionierte Nachfrage gegenübergestellt wird,
sondern man muß danach streben, das Katastrophenangebot so klein wie
nur irgend möglich zu halten. Es müssen also Maßnahmen ergriffen werden,
die eine Besitzfestigung zum Ziele haben. Läßt man diesen Gesichts-
punkt außer acht, so besteht die Gefahr, daß man sich am Landgütermarkt
einem so großen und so schlagartig auftretenden Angebot gegenübersieht, daß
selbst sehr umfangreiche Mittel nicht ausreichen würden, um den drohenden Zu-
zammenbruch aufzuhalten. Nur dann kann mit verhältnismäßig geringen Mitteln
Jas erwünschte Ziel erreicht werden, wenn man sich bemüht, so weit es nur irgend
geht, den bisherigen Besitzern ihr Eigentum zu erhalten. Dementsprechend wäre
in Ostpreußen eine Organisation zu schaffen, deren Tätigkeit nach Art der Besitz-
festigungsmaßnahmen der Bayerischen Landessiedlung den besonderen landwirt-
schaftlichen Verhältnissen Ostpreußens Rechnung tragen muß. Diese Organisation
würde der im Vorbericht über die Verschuldungsverhältnisse der deutschen Land-
wirtschaft bereits eingehend geschilderten Aufnahmestelle entsprechen. Sie würde
nit weitgehender kaufmännischer Beweglichkeit auszustatten sein und folgende
Aufgaben haben:
1. Sie muß anstreben, möglichst viele Betriebe im Sinne der für die Ost-
preußenhilfe geltenden Richtlinien umschuldungsfähig zu machen. Hierzu wird
meist ein Akkord mit den Gläubigern notwendig sein, der sich auf Herabsetzung
der Forderungen, vor allem an rückständigen Zinsen, die zum Kapital geschlagen
wurden, erstrecken wird. Weiter wird in manchen Fällen durch Abverkauf von
“and die Schuldenlast vermindert und eine rentablere Gestaltung des Betriebes
armöglicht werden können. ”
9. Ist es nicht mehr möglich, den Betrieb auf die eben erwähnte Weise um-
schuldungsreif im Sinne der für die Ostpreußenhilfe geltenden Richtlinien zu
machen, so wird die Organisation versuchen müssen, die Gläubiger zur langfristigen
Stundung ihrer Forderungen zu veranlassen, beispielsweise durch Übernahme der
Garantie für das Schuldkapital, falls die Zinsforderungen ermäßigt werden; sie
kann auch die kleineren Forderungen, vor allem von Handwerkern, befriedigen und
dann durch rationellere Gestaltung des Betriebes, soweit eine solche unter den
heutigen Verhältnissen möglich ist. versuchen, eine allmähliche Sanierung herbei-
zuführen.
3. Diejenigen Betriebe, die nach ihrer finanziellen Lage und nach der
Persönlichkeit des Besitzers nicht mehr sanierungsfähig sind, wird auch die
Organisation nicht im Eigentum des bisherigen Besitzers erhalten können. Sie wird
aber nicht ihre Aufgabe darin sehen dürfen, solche Güter selbst zu erwerben und
in eigene Bewirtschaftung zu übernehmen. Das würde eine unökonomische Fest-
legune ihres Kapitale bedeuten. Nach den Schätzungen der Preußenkasse würden