Full text: Die Lage der Landwirtschaft in Ostpreussen

sammenbrechen, auf den Gütermarkt gelangen, dort die Preise tief herabdrücken 
und schließlich über die zahlreich vorhandenen genossenschaftlichen Verflechtungen 
auch die gesunden Betriebe mit hinabreißen. 
Der Unterausschuß hat die Frage, auf welche Weise besonders in Ostpreußen 
ein Zusammenbruch des Landgütermarktes vermieden werden könnte, einer ein- 
gehenden Untersuchung unterzogen. Er hat dazu mehrere Sachverständige aus 
den Kreisen der Landwirtschaft und der Siedlungsträger vernommen. Aus dem Er- 
gebnis dieser Vernehmungen sind die folgenden Vorschläge erwachsen, die sich 
eng an diejenigen anschließen, die der Unterausschuß bereits in seinem Vorbericht 
über die Verschuldungsverhältnisse in der deutschen Landwirtschaft niedergelegt hat. 
Nach Auffassung des Unterausschusses kann der Zusammenbruch des Güter- 
marktes nicht allein dadurch verhindert werden, daß dem Katastrophenangebot 
eine durch staatliche Mittel subventionierte Nachfrage gegenübergestellt wird, 
sondern man muß danach streben, das Katastrophenangebot so klein wie 
nur irgend möglich zu halten. Es müssen also Maßnahmen ergriffen werden, 
die eine Besitzfestigung zum Ziele haben. Läßt man diesen Gesichts- 
punkt außer acht, so besteht die Gefahr, daß man sich am Landgütermarkt 
einem so großen und so schlagartig auftretenden Angebot gegenübersieht, daß 
selbst sehr umfangreiche Mittel nicht ausreichen würden, um den drohenden Zu- 
zammenbruch aufzuhalten. Nur dann kann mit verhältnismäßig geringen Mitteln 
Jas erwünschte Ziel erreicht werden, wenn man sich bemüht, so weit es nur irgend 
geht, den bisherigen Besitzern ihr Eigentum zu erhalten. Dementsprechend wäre 
in Ostpreußen eine Organisation zu schaffen, deren Tätigkeit nach Art der Besitz- 
festigungsmaßnahmen der Bayerischen Landessiedlung den besonderen landwirt- 
schaftlichen Verhältnissen Ostpreußens Rechnung tragen muß. Diese Organisation 
würde der im Vorbericht über die Verschuldungsverhältnisse der deutschen Land- 
wirtschaft bereits eingehend geschilderten Aufnahmestelle entsprechen. Sie würde 
nit weitgehender kaufmännischer Beweglichkeit auszustatten sein und folgende 
Aufgaben haben: 
1. Sie muß anstreben, möglichst viele Betriebe im Sinne der für die Ost- 
preußenhilfe geltenden Richtlinien umschuldungsfähig zu machen. Hierzu wird 
meist ein Akkord mit den Gläubigern notwendig sein, der sich auf Herabsetzung 
der Forderungen, vor allem an rückständigen Zinsen, die zum Kapital geschlagen 
wurden, erstrecken wird. Weiter wird in manchen Fällen durch Abverkauf von 
“and die Schuldenlast vermindert und eine rentablere Gestaltung des Betriebes 
armöglicht werden können. ” 
9. Ist es nicht mehr möglich, den Betrieb auf die eben erwähnte Weise um- 
schuldungsreif im Sinne der für die Ostpreußenhilfe geltenden Richtlinien zu 
machen, so wird die Organisation versuchen müssen, die Gläubiger zur langfristigen 
Stundung ihrer Forderungen zu veranlassen, beispielsweise durch Übernahme der 
Garantie für das Schuldkapital, falls die Zinsforderungen ermäßigt werden; sie 
kann auch die kleineren Forderungen, vor allem von Handwerkern, befriedigen und 
dann durch rationellere Gestaltung des Betriebes, soweit eine solche unter den 
heutigen Verhältnissen möglich ist. versuchen, eine allmähliche Sanierung herbei- 
zuführen. 
3. Diejenigen Betriebe, die nach ihrer finanziellen Lage und nach der 
Persönlichkeit des Besitzers nicht mehr sanierungsfähig sind, wird auch die 
Organisation nicht im Eigentum des bisherigen Besitzers erhalten können. Sie wird 
aber nicht ihre Aufgabe darin sehen dürfen, solche Güter selbst zu erwerben und 
in eigene Bewirtschaftung zu übernehmen. Das würde eine unökonomische Fest- 
legune ihres Kapitale bedeuten. Nach den Schätzungen der Preußenkasse würden
	        
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