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Meliorationsverbände im Regierungsbezirk Königsberg .
Gumbinnen .
Alenstein. .
» % Marienwerder
Königsberg unterstehende Melio-
1240 000 RM
840000 „
320000
300000
dem Landeskulturamt
rationsverbände
400.0. 100000 „
zusammen . . 2800000 RM
Auch die Flüssigmachung dieses Zwischenkredites hat sich durch den
schwierigen Instanzenweg in die Länge gezogen, so daß bis zum 31. Dezember 1928
erst, ein kleiner Teil zur Auszahlung gelangt war, obwohl der Zwischenkredit
bereits im September 1928 zur Verfügung gestellt wurde. Der Zwischenkredit der
Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt wird durch die Landesbank der Provinz Ost-
preußen in Königsberg unter den von der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt
festgesetzten Bedingungen weitergeleitet. Der Zinssatz für diesen Zwischenkredit
beträgt 712%; jedoch werden die Zinsen durch die Zinsverbilligungszuschüsse des
Reichs um 3.% auf 41% %. jährlich einschließlich Verwaltungskostenbeitrag er-
mäßigt. Die Zwischenkredite werden voll ausgezahlt und mit einer Laufzeit von
6 Monaten gewährt mit der Maßgabe, daß die Zwischenkredite in endgültige Kredite
umgewandelt werden, sobald die Mittel aus der in Aussicht genommenen Anleihe zur
Verfügung stehen. Irgendwelche Zusatzsicherungen werden von der Deutschen
Rentenbank-Kreditanstalt nicht verlangt.
Neben der Bereitstellung verbilligten Kredites muß die Gewährung erhöhter
Beihilfen für Meliorationen gefordert werden. Trotz der ertragsteigernden Wirkung
von Dränagen und anderer Meliorationen bedarf es eines Anreizes durch Ge-
währung von Beihilfen, um größere Meliorationen, wie kostspielige Vorflut-
beschaffungen, Deichbauten, umfangreiche Moorkultivierungen, auf eine wirtschaft-
lich tragbare Grundlage zu stellen und die nicht unbegründete Abneigung gegen
jede neue Belastung zu überwinden.
Eine Überprüfung der Verteilung der für Meliorationen in Preußen gewährten
Staate- und Provinzialbeihilfen läßt erkennen, daß das östliche Deutschland,
namentlich Ostpreußen, gegenüber dem wohlhabenderen Westen vernachlässigt
wurde.
Nach den Angaben des Preußischen Ministeriums für Landwirtschaft, Domänen
und Forsten hat der Preußische Staat für die Provinz Ostpreußen in den letzten
Jahren insgesamt folgende Beihilfen zur Verfügung gestellt:
1913 . . 499000 M
1924 . . 221000 RM
1925 . . 310000 „5
1926 . . 534000
1927 787825
Von der Provinz sind für Meliorationen folgende Beihilfen gegeben worden:
1913 . . 599000 M
1924 . . 221000 RM
1925 . . 310000
1926 . . 534300 „ + 250 000 RM einmalige Provinzialbeihilfe
1927 787 825
+«
Wie bereite betont wurde, wird es notwendig sein, die Höhe der jährlich zu
gewährenden Baukostenzuschüsse auf mindestens 2 Mill. RM. zu erhöhen; daß
dieser Betrag eine relativ bescheidene Summe ist, ergibt sich daraus, daß sie nicht